Nachdem das zuständige Londoner Gericht heute entschieden hat, Julian Assange nicht gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen, betrachtet Amnesty International dessen fortgesetzte Inhaftierung als willkürlich.
 
„Die heutige Entscheidung, den Kautionsantrag von Julian Assange abzulehnen, bedeutet, dass seine fortwährende Inhaftierung willkürlich ist. Hinzu kommt, dass er seit über einem Jahr unter härtesten Bedingungen im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh festgehalten wird“, erklärt Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International.

„Anstatt endlich zu seiner Familie zurückkehren und nach zehn Jahren wieder in seinem eigenen Bett schlafen zu können, wird Julian Assange nun in seine Einzelzelle in einem Hochsicherheitsgefängnis zurückgebracht.”
 
Julian Assange sitzt seit über einem Jahr in Haft, weil über ein Auslieferungsgesuch der US-Regierung entschieden werden sollte. Am Montag entschied eine Richterin in London, dass seine Auslieferung rechtswidrig wäre. Nach so langer Zeit in Haft ist seine weitere Inhaftierung willkürlich. Die Richterin hatte auf die schlechte psychische Verfassung von Assange verwiesen sowie auf die Gefahr für seine Gesundheit durch die in Großbritannien besonders schlimm grassierende Covid-19-Pandemie.
 
“Es ist eindeutig, dass Julian Assange während des Entscheidungsprozesses über den Auslieferungsantrag der USA überhaupt nicht hätte inhaftiert werden sollen. Die Anklagen gegen ihn sind politisch motiviert und die britische Regierung hätte die USA in ihrer unnachgiebigen Verfolgung von Assange nie so bereitwillig unterstützen dürfen“, erklärt Nils Muižnieks.
 
„Die US-Regierung tut so, als läge es in ihrer Zuständigkeit, überall auf der Welt Menschen zu verfolgen, die Informationen über das Fehlverhalten der Regierung erhalten oder verbreiten. Die heutige Entscheidung soll offenbar zeigen, dass die britische Justiz dieser Haltung nicht im Wege stehen will”, so Muižnieks weiter.

Hintergrund
 
Der Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange beruht auf Anklagen, die direkt auf die Veröffentlichung von enthüllten Dokumenten im Rahmen seiner Arbeit mit WikiLeaks zurückzuführen sind. Derartige Informationen zu veröffentlichen, ist ein Grundelement der Pressefreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse. Diese Aktivitäten sind daher zu schützen und nicht zu kriminalisieren.
 
In den USA könnte Julian Assange auf der Grundlage von 18 Anklagen vor Gericht gestellt werden. 17 dieser Anklagepunkte werden unter dem Spionagegesetz (Espionage Act) und einer unter dem Cybergesetz (Computer Fraud and Abuse Act) erhoben. Darüber hinaus könnten ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen wie zum Beispiel Haftbedingungen, die Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dies schließt verlängerte Isolationshaft mit ein. Julian Assange ist der erste Verleger, der sich wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz verantworten muss.
 
Amnesty International appelliert mit einer Petition an den US-Justizminister, die Anklage gegen Julian Assange fallenzulassen.

Über den amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.

AMNESTY INTERNATIONAL ist eine von Regierungen, politischen Parteien, Ideologien, Wirtschaftsinteressen und Religionen unabhängige Menschenrechtsorganisation. Amnesty setzt sich seit 1961 mit Aktionen, Appellbriefen und Dokumentationen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt ein. Die Organisation hat weltweit mehr als sieben Millionen Unterstützer. 1977 erhielt Amnesty den Friedensnobelpreis.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

amnesty international Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 420248-0
Telefax: +49 (30) 420248-488
http://www.amnesty.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 420248-306
Fax: +49 (30) 420248-630
E-Mail: presse@amnesty.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel