Eine vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit dem Bündnis der A20-Gegner und Fridays For Future vorgestellte Studie belegt die Unwirtschaftlichkeit der Küstenautobahn A20 in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das Neubauprojekt wird demnach doppelt so teuer wie im Bundesverkehrswegeplan 2030 veranschlagt. Entscheidungen wurden also unter falschen Annahmen getroffen.  

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Die Studie zeigt eindrücklich, dass die Kosten der A20 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf gravierende Art und Weise unterschätzt worden sind. Der Bau der A20 wäre nicht nur klimaschädlich und naturzerstörend, sondern auch ein volkswirtschaftliches Desaster. Deshalb fordern wir die Bundes- und Landespolitik auf, dieses Bauvorhaben zu stoppen und stattdessen in eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Angesichts der Klimakrise und einer notwendigen Mobilitätswende sind milliardenschwere Neubauten von Fernstraßen unverantwortlich. Bundesverkehrsminister Scheuer will erneut Fakten schaffen, ohne dabei den dringlichen Handlungsbedarf für Klimaschutz und den Stopp des Artensterbens zu berücksichtigen. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist der Bau von 850 Kilometern zusätzlicher Autobahnen und unzähliger Bundesstraßen vorgesehen – ein Irrsinn, der sofort beendet werden muss.“  

Die Studie belegt die gänzlich unwirtschaftliche Dimension des Straßenprojekts. „Realistisch betrachtet würde die A20 nicht mit 3,7 Milliarden Euro, sondern mit mindestens sieben Milliarden Euro zu Buche schlagen – sie ist damit eindeutig unwirtschaftlich und nicht bauwürdig“, sagt Kirsten Erwentraut, Mitautorin der A20-Studie. „Der Bundesrechnungshof verlangt eine fundierte Kostenermittlung, damit der Deutsche Bundestag über die Aufnahme eines Straßenbauprojektes in den Bedarfsplan entscheiden kann – doch im Falle der A 20 hat der Bundestag auf der Grundlage falscher Annahme entschieden!“ 

Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender des BUND Niedersachsen, kritisiert zudem, dass mit dem Bau der A20 naturnahe Landschaften zerstört und zerschnitten werden. „Das Vorhaben zwischen Westerstede und Bad Segeberg würde auf rund 200 Kilometer Länge über 4.000 Hektar Fläche beanspruchen, mehr als die Hälfte der geplanten Strecke verläuft durch Moorgebiete. Zahlreiche wertvolle nationale und europäische Schutzgebiete würden stark beeinträchtigt und gefährdet. Auch würden Lärm, Feinstäube und weitere Emissionen zu erheblichen Mehrbelastungen von Mensch und Natur führen“, so Baumgarten. „Ein solches Vorhaben widerspricht dem selbst gesetzten Ziel des Landes Niedersachsen, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter vier Hektar zu reduzieren.“ 

Die A20 leistet einen weiteren Beitrag zur Verschärfung der Klimakrise. Laut Bundesverkehrswegeplan 2030 würde sie zu 50.000 Tonnen CO2 pro Jahr zusätzlich führen. „In einer Zeit, in der man immer näher an die Kipppunkte unserer Ökosysteme gerät, sind Autobahnprojekte unverantwortlich. Vorhaben wie die A20 zeigen deutlich, dass die Dimensionen der Klimakrise von den politischen Entscheidungsträgern noch immer nicht anerkannt werden“, konstatiert Stefan Mester von FridaysforFuture Niedersachsen.  

Hintergrund:
Am 6. Januar 2021 begann die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen des Abschnittes 5b der A26, eines Teilprojektes der Küstenautobahn. Auch mit dem Erlass des geänderten Planfeststellungsbeschlusses zu Abschnitt 1 der A20 ist in Kürze zu rechnen. Die geplante A20 beginnt an der A28 bei Westerstede in Niedersachsen und führt bis Weede in Schleswig-Holstein. Das vierstreifige Neubauprojekt ist 214 Kilometer lang und beinhaltet den A20-Elbtunnel sowie Abschnitte der A26. Im BVWP 2030 werden die Kosten für die gesamte A20 auf rund 3,7 Milliarden Euro veranschlagt, im Dezember 2019 bezifferte die Bundesregierung die Kosten der A20 auf rund 4,1 Milliarden Euro (Bundestagsdrucksache 19/15996). Dabei griff die Bundesregierung allerdings zum Teil auf die Kostenangaben im BVWP 2030 zurück. Die Studie hingegen berechnet die gegenwärtigen realistischen Kosten der A20 auf der Grundlage der Schätzung des Bundesrechnungshofes zum A20-Elbtunnel sowie der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes. Laut BVWP 2030 liegt der Nutzen der A20 vor allem in ihrer Funktion als Hinterlandanbindung der Häfen sowie in ihrer Raumwirksamkeit. Mit diesen Begründungen ist sie in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft worden. Beide Annahmen wurden bereits widerlegt (s. „Die Raumwirksamkeitsanalyse im BVWP 2030“ unter www.bund.net/A20-Studie). 

Weitere Informationen: 
Die Studie zur A20 finden Sie unter www.bund.net/A20-Studie

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