Am 12. Januar 2021 konnte die Geschäftsführung mit Unterstützung des Schlichters mit dem Betriebsrat des Tierparks eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abschließen.

Das gibt der Geschäftsführung nunmehr die bereits angekündigte Möglichkeit, die für neun Mitarbeiter ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen, was den betroffenen Mitarbeitern umgehend mitgeteilt wird.

Von den Kündigungen war im Übrigen der Bereich der Tierpflege nicht betroffen, es handelte sich um Mitarbeiter in der allgemeinen Organisation des Tierparks, für die wegen der Schließung des Tierparks seit dem 1. November 2020 teilweise keine Arbeitsmöglichkeiten mehr bestanden (Kassierer / Portiers etc.).

„Ich bin sehr erleichtert, dass ich den Betriebsrat mit Unterstützung des Schlichters dazu bewegen konnte, der jetzt unterzeichneten Kurzarbeitervereinbarung im Sinne der Hagenbeck-Mitarbeiter nunmehr zuzustimmen“, erklärt Dr. Albrecht, Geschäftsführer des Tierpark Hagenbeck.

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