Nun ist es offiziell: Apotheker sollen als niedrigschwellige Anlaufstelle bei asymptomatischen Patienten, auch Indikationstests, beispielsweise zum Nachweis der Infektionsfreiheit zum Quarantäneende, durchführen. Diese sieht nun die neuen Corona Testverordnung des BMG vor. Die Befugnis Antigen-Schnelltests durchzuführen gab es jedoch schon seit Dezember 2020. Engagierte Kollegen haben diese neue Kompetenz bereits genutzt und beispielhafte Projekte ins Leben gerufen.

So etwa Apotheker Dr. Björn Schittenhelm, der am 21. Dezember 2020 mit der Alamannen Apotheke in Holzgerlingen vom Gesundheitsamt mit der Durchführung von Schnelltest beauftragt wurde und von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bezahlt wird.

Die aktuelle Corona-Testverordnung macht dieses Vorgehen möglich. Primäre Leistungserbringer und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes können nun auch Dritte als Leistungserbringer beauftragen. Wer dazu qualifiziert ist, soll Gesundheitsämter und Arztpraxen angesichts der hohen Infektionszahlen entlasten.

Die Abrechnung eines durch das Testzentrum durchgeführten Test läuft dann über die übliche ärztliche Abrechnungsschiene, allerdings wird hier etwas mehr abgezogen als bei einem Arzt. Die Beschaffung der notwendigen Schnelltest stellt dabei kein Problem dar. Auch die Betriebskosten für die extra angemieteten Räumlichkeiten in einem nahegelegenen Gewerbegebiet kann Dr. Schittenhelm über die KV abrechnen.

Ein wichtiger Aspekt für den Apotheker ist, dass er kaum eigenes Personal abstellen muss. Das Team der Alamannen-Apotheke koordiniert vor allem die Organisation und kümmert sich um das Qualitätsmanagement für das Zentrum. Die Abstriche selbst werden von ehrenamtlichen DRK-Rettungsassistenten durchgeführt.

„Wir führen stündlich ca. 90 Test durch und sind jeden Tag vollständig ausgebucht“, sagt Schittenhelm.

Nach Durchführung des Tests erhält der Patient eine Viertelstunde später sein Ergebnis über die Doctorbox-App. Bei einem positiven Testergebnis wird der Abstrich direkt in ein externes Labor geschickt, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Die Daten werden in diesem Fall an das Gesundheitsamt übermittelt.

Schittenhelm möchte auch andere Kollegen motivieren, Testzentren zu eröffnen. „Interessierte Kollegen dürfen sich gerne persönlich bei mir melden, ich unterstütze dabei gerne“, sagt er. Er stand hat auch bei den zwei neu eröffneten Testzentren in Böblingen und Herrenberg beratend zur Seite.

„Wenden Sie sich als Apotheke an Ihr örtliches Gesundheitsamt und bekunden Sie Ihr Interesse“ ruft er auf.

Schittenhelm betreibt sein Testzentrum in Holzgerlingen erfolgreich seit dem 21. Dezember 2020.

Seit Dezember 2020 führen zahlreiche öffentliche Apotheken in Baden-Württemberg den Schnelltest auf Antigene gegen SARS-CoV-2 erfolgreich an asymptomatischen Patienten durch. Bisher war das Angebot in Apotheken nur an Selbstzahler gerichtet. Die neue Corona-Testverordnung sieht Apotheken nun auch bei der Durchführung von „Indikationstestungen“ an symptomlosen Patienten vor.

Um das Testangebot in der Öffentlichkeit publik zu machen, hat die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auf ihrer Homepage (www.lak-bw.de) ein Portal hierzu eingerichtet. Interessierte Kunden können anhand einer PLZ-Suche Apotheken mit entsprechendem Angebot finden. Auch die KV hat ein entsprechendes Portal bereitgestellt.

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