Die Home-Office-Pflicht gilt ab Montag, 18. Januar 2021 auch bei Gemeinden und Kantonen. Im Frühjahr 2020 hat diese Situation zu Verzögerungen bei Bauprojekten und einem zeitversetzten Einbruch der öffentlichen Bautätigkeit geführt. In einzelnen Städten sind die Bautätigkeiten um bis zu 50 Prozent eingebrochen. Die Baubranche konnte als Stütze der Wirtschaft bisher helfen, eine noch grössere Rezession abzufedern. Anders als im Frühjahr 2020 sind die Reserven bei den Baufirmen jetzt aber abgearbeitet. Um den Verlust von Arbeitsplätzen nicht auch noch auf dem Bau riskieren, sondern diesen abzuwenden, sind die Behörden jetzt gefordert, Projekte forciert zu planen, auszuschreiben und zu vergeben.

Der Lockdown im Frühjahr 2020 hatte zur Folge, dass bei verschiedenen öffentlichen Bauherren insbesondere bei Kantonen und Gemeinden zahlreiche bauherrenseitige Schlüsselpersonen ab Einführung der Home-Office-Pflicht kaum mehr erreichbar waren. Epidemiologisch problemlose Tätigkeiten wie Planungsarbeiten, das Veröffentlichen von Ausschreibungen oder das Erteilen von Baubewilligungen waren über Wochen hinweg stark eingeschränkt oder sogar ganz eingestellt. Die verantwortlichen Personen in den Baudepartementen können eine Wiederholung dieses Worst-Case-Szenarios 2021 verhindern, indem sie in forciertem Tempo Projekte planen, Prozesse vereinfachen, Arbeiten ausschreiben, Zuschläge erteilen und die Bauwirtschaft unterstützen, Baustellen – wo immer möglich – am Laufen zu halten. Der Fünf-Punkte-Plan, den der Schweizerische Baumeisterverband SBV und Infra Suisse im Frühjahr 2020 lanciert haben, bietet hier wichtige Orientierungshilfe. Die fünf Punkte sind heute aktueller denn je.

Nur mit tatkräftiger Mithilfe der Behörden ist es möglich, dass die Bauwirtschaft ihre wichtige Funktion als Stütze der Wirtschaft und als wichtige Arbeitsgeberin in Krisenzeiten wahrnehmen kann. Der Schweizerische Baumeisterverband und seine Sektionen stehen mit den verantwortlichen Behörden im Kontakt und haben diese Anliegen adressiert. Ein behördenbedingter Einbruch der Baukonjunktur darf sich 2021 nicht wiederholen.

Die Bauwirtschaft hat im bisherigen Verlauf der Pandemie bewiesen, dass Baustellen sicher weiterbetrieben werden können. Der Schutz der Arbeitnehmenden wie auch der Gesellschaft ist sichergestellt.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung «Fünf-Punkte-Plan für die Bauwirtschaft zur Bewältigung der Coronakrise» vom 3. Mai 2020

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