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Kreistagssitzung am Donnerstag, 28. Januar 2021           
TOP 1
Bericht aus der Arbeit des Kreisausschusses       

  • Anlage zum Protokoll
  • Unterrichtung der Medien

Landrat Manfred Görig berichtet

Amt für Finanzen und Kassenwesen

Corona-Hilfen des Landes: Zuweisung für Schutzmaßnahmen an Schulen und KiTas

Mit Bescheid vom 14.12.2020 und taggleicher Überweisung erhielt der Vogelsbergkreis eine Zuweisung über 1.258.792 Euro zur Umsetzung pandemiebedingter Schutzmaßnahmen an Schulen und KiTas mit der Aufforderung, die Mittel auf kommunaler Ebene nach eigener Priorisierung trägerneutral einzusetzen. Die Hilfen können für ab dem 01.10.2020 begonnene Maßnahmen eingesetzt werden, sofern sie bis zum 30.04.2021 abschließend verausgabt und abgerechnet werden, dabei ist ein kommunaler Eigenanteil von 25 Prozent nachzuweisen. Der Landkreis ist dem Land für die Gesamtsumme in einem vereinfachten Verfahren nachweisungspflichtig.

Aufgrund des knappen Umsetzungszeitraums haben wir entschieden, die Mittel nach den gleichen Kriterien wie das Land auf die Schul- und Jugendhilfeträger zu verteilen, nämlich nach der Einwohnerzahl mit einer Gewichtung 2/3 Schulträger (839.195 €) und 1/3 Jugendhilfeträger (419.597 €). Die Zuweisungsbescheide und die Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden am 18.12.2020 versendet.

In der Folge erreichten uns zahlreiche Fragen und vor allem Beschwerden zur zu kurz bemessenen Umsetzungsfrist. Eine Initiative des Landkreistags zur Fristverlängerung wurde noch im Dezember durch das Finanzministerium abschlägig beschieden, mit dem Hinweis, das Programm sei als Soforthilfe gedacht und daher auch sofort zu verwenden.

Die für den Schulträger zur Verfügung stehenden Mittel werden mit ca. 300 T€ für mobile Lüftungsgeräte, CO2-Messgeräte und Hygieneausstattung verwendet (siehe auch Bericht AsBB). Die restlichen Mittel sind für stationäre Maßnahmen in baulich geeigneten Grundschulen, die bisher nicht über Abluftsysteme verfügen, vorgesehen (siehe auch Bericht AHEG). Insbesondere für die letztgenannten Maßnahmen kann derzeit nicht gesichert davon ausgegangen werden, dass ein Abschluss bis 30.04.2021 möglich sein wird, da die Maßnahmen zunächst ausgeschrieben werden müssen und die einschlägigen Fachfirmen aktuell alle gut ausgelastet sind. Über den Landkreistag bemühen wir uns weiter um eine Fristverlängerung bis zu den Sommerferien.

Amt für schulische Bildung und Betreuung:

Sonderprogramm Corona-Hilfen für Schul- und Jugendhilfeträger

Aus dem bereits mit Bericht zur KT-Sitzung am 17.12.2020 angekündigten Sonderprogramm des Bundes und des Landes Hessen hat der Vogelsbergkreis inzwischen eine Zuwendung von rd. 1,259 Mio. Euro erhalten, wovon rd. 839.000 Euro auf den Aufgabenbereich Schule entfallen. Rd. 420.000 Euro wurden an die Kommunen als KiTa-Träger weitergeleitet (siehe auch Bericht AFK).

Aus den bereitgestellten Mitteln wurden entsprechend dem vorgegebenen Verwendungszweck inzwischen 30 mobile Luftreinigungsgeräte im Wert von rd. 105.000 Euro beschafft und noch während der Weihnachtsferien an die Schulen ausgeliefert. Die Geräte sollen in den Räumen zum Einsatz kommen, in denen weder eine natürliche noch eine anlagengesteuerte Lüftung möglich ist.

Des Weiteren wurden den Schulen inzwischen 800 CO2-Messgeräte im Wert von rd. 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Geräte sollen unterstützend zur Orientierung bei der regelmäßigen natürlichen Belüftung dienen.

Ebenfalls rd. 100.000 Euro werden bis Ende April für zusätzlichen laufenden Sachaufwand für Reinigung und Hygiene in den Schulen anfallen.

Eingeschränkter Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Entsprechend den Vorgaben des Hess. Kultusministers startete der Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien am 11.01.2021 in einer Kombination aus einem freiwilligen Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6, einem Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 7 sowie einem verpflichtenden Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen.

Nach einer Erhebung des Staatlichen Schulamtes haben im Vogelsbergkreis 11,7 Prozent der von der Präsenzpflicht freigestellten Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilgenommen.

Im gesamten Schulamtsbezirk Gießen/Vogelsberg waren es dagegen über 15 Prozent.

Bewährt hat sich bei dem digitalen Distanzunterricht abermals die an den meisten Schulen des Vogelsbergkreises eingesetzte Lern- und Kommunikationsplattform IServ, wobei es aber aufgrund des hohen Zugriffes an den ersten Schultagen temporär auch zu Überlastungen der Internetverbindungen gekommen ist.

Glasfaseranbindung der Schulen geht planmäßig voran

22 der insgesamt 38 Schulen des Vogelsbergkreises sind inzwischen an das Glasfasernetz angeschlossen, wobei der Anschluss bereits bei 10 Schulen aktiv in Betrieb ist. Bei den übrigen 12 Schulen steht die Anschlussaktivierung unmittelbar bevor.

Die bereits in Betrieb befindlichen Anschlüsse haben sich gerade bei dem verstärkt laufenden Distanzunterricht in den größeren Schulen sehr gut bewährt.

An den größeren Schulen, die noch nicht über einen Glasfaseranschluss verfügen, wurden die bestehenden Anschlüsse teilweise, soweit dies technisch möglich war, durch die Telekom kurzfristig in der Bandbreite erhöht um den erhöhten Anforderungen durch den Distanzunterricht zu begegnen.

Amt für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft

Haustechnische Schutzmaßnahme zur kontrollierten Belüftung von Klassenräumen

Als besonders wirksame Schutzmaßnahme wird unter anderem auch die Verbesserung vorhandener bzw. der erstmalige Einbau raumlufttechnischer Anlagen im Maßnahmenkatalog des Landes vorgeschlagen. Unter Abwägung des sehr kurzen Förderzeitraumes und Einsatz einer auch nachhaltig wirksamen Technik haben wir uns für den Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten mit integrierter Wärmerückgewinnung entschieden. Wir werden deshalb im Umfang von rund 900.000 Euro entsprechende Geräte einkaufen und sukzessive in Grundschulklassen installieren. Die Geräte stellen einen mehrfachen Luftwechsel je Unterrichtsstunde sicher und die intervallmäßige Fensteröffnung kann dadurch entfallen. Es wird immer nur frische Außenluft in die Klassen transportiert. Die Frischluft wird gefiltert und mindestens auf Raumtemperaturniveau vorerwärmt, so dass die Raumtemperatur selbst konstant bleibt und auch die CO2-Konzentration dauerhaft im positiven Bereich gehalten wird.

Amt für Soziale Sicherheit

SGB XII

Ab 1.1.2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft. Neben den Ansprüchen auf den Grundrentenzuschlag durch die Rentenversicherung wurden flankierende Freibeträge bei ergänzenden Sozialleistungen eingeführt. Diese Freibeträge gelten bei den existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und im Wohngeldrecht.

Es ist nicht notwendig, dass die leistungsbeziehende Person auch tatsächlich Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat. Wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht hat, erhält einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Anrechnung seines Einkommens. Der Freibetrag ist auf einen Betrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt; ab dem 1. Januar 2021 sind das 223 Euro monatlich. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der gesetzlichen Rente nicht als anrechenbares Einkommen gilt. Hieraus können sich auch erstmals Ansprüche auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld ergeben.

Das Amt für Soziale Sicherung meldet der Deutschen Rentenversicherung alle Leistungsbezieher mit Renteneinkommen um sicherzustellen, dass die Mitteilung über die Erfüllung der Grundrentenzeiten und die Berücksichtigung des Freibetrages zeitnah nach Entscheidung der Rentenversicherung erfolgen kann. Der Rücklauf durch die Deutsche Rentenversicherung ist für August bis September 2021 vorgesehen. Die Leistungsbezieher wurden im Januar 2021 informiert und darauf hingewiesen, dass die Neuberechnung bei Erfüllung der Voraussetzungen rückwirkend erfolgt.

Hinweise zum Grundrentengesetz und zu den Freibeträgen werden auf die Internetseite des Vogelsbergkreises gestellt.

Wohngeld

Neben den Änderungen durch das Grundrentengesetz gibt es im Bereich Wohngeld noch weitere Änderungen.

Zum 01.01.2021 trat das Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz in Kraft.

Bislang wurden keine Heizkosten bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Ab diesem Jahr ist zusätzlich zu den Unterkunftskosten ein pauschaler Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten anzuerkennen. Dieser beträgt derzeit für 1 Haushaltsmitglied mtl. 14,40 €, bei mehreren Haushaltsmitgliedern steigt dieser Betrag (z. B. für 5 Haushaltsmitglieder 29,40 €). Weiterhin wurde bereits mit dem Wohngeldstärkungsgesetz im Oktober 2019 beschlossen, dass das Wohngeld künftig und erstmalig alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden soll. Die erste Dynamisierung ist zum 01.01.2022 vorgesehen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik zu erhalten und ein Herauswachsen aus dem Wohngeld bzw. den Wechsel zu den Leistungen des SGB II und XII zu begrenzen.

Schuldnerberatung

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Dieses Gesetz wurde am 22.12.2020 beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft.

Insbesondere wurde darin geregelt, dass sich der Zeitraum der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre verkürzt. Dies bedeutet in der nächsten Zeit wieder einen Anstieg der privaten Insolvenzverfahren. Denn viele überschuldete Haushalte haben mit dem Insolvenzverfahren gewartet, bis diese Gesetzesänderung in Kraft tritt, um das Verfahren innerhalb von drei Jahren und nicht wie bislang in sechs Jahren abzuschließen.

Ausbildungsförderung

Das Land Hessen hat im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein neues zentrales „Verwaltungsportal“ geschaffen. Es ist ab Oktober 2020 unter https://verwaltungsportal.hessen.de erreichbar und löst das bisherige hessische „Serviceportal“ ab.

Darunter fällt auch das Antragsverfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Auf der Homepage des Vogelsbergkreises (Version ab 01.02.2021) finden sich Hinweise und Links zu den Online-Anträgen.

Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens  Mischak berichtet

Gesundheitsamt

Nach sehr schwierigen Wochen zeichnet sich mittlerweile erstmals wieder eine leichte Entspannung ab, die Corona-Infektionszahlen gehen zurück, aktuell ist unsere Inzidenz unter die kritische Marke von 100 gefallen (Stand 27. Januar 2021).

Wegen der Pandemie musste die Regelarbeit für die anderen gesetzlichen Aufgaben des Gesundheitsamtes auf das Notwendigste reduziert werden.

Die Einschulungs-Untersuchungen für das Jahr 2021/2022 wurde zunächst ausgesetzt. Gleiches gilt für verschiebbare, amtsärztliche Aufgaben.

Aktuelle Probleme sind die Wiederaufnahme von Okkupationen im Bereich der Baustelle der A 49, als auch der anfänglich unkontrollierte touristische Massenverkehr im Bereich des Hoherodskopfes.

Zur Personalsituation ist festzuhalten, dass im letzten ¾ Jahr die Personalstärke des Gesundheitsamtes des Vogelsbergkreises aufgrund der Covid-19-Pandemie vorübergehend von knapp 30 auf 50 erhöht wurde.

Zum 02.01.2021 wurde eine teilzeitbeschäftigte Ärztin eingestellt.

Zudem begann eine Medizinische Fachangestellte des Gesundheitsamtes die Ausbildung zum Hygieneinspektor.

Jugendamt

Änderung der Mindestunterhaltsverordnung sowie Erhöhung des Kindergeldes

Aufgrund der im November 2020 beschlossenen Dritten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung zum 01.01.2021 und der zeitgleich in Kraft getretenen Erhöhung des Kindergeldes kam es zu erhöhtem Arbeitsaufwand im Sachgebiet Kindschaftsrecht/Unterhalt in den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschussstelle.

Im Rahmen der Beistandschaft wird das Jugendamt auf schriftlichen Antrag eines Elternteils mit den Aufgaben der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes beauftragt. Die Tätigkeiten in diesem Bereich richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Im Gegensatz hierzu handelt es sich beim Unterhaltsvorschuss um eine staatliche finanzielle Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, deren anderer Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Die Leistung wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVorschG).

Die Erhöhung des Mindestunterhalts war erforderlich, da der im September 2020 veröffentlichte Existenzminimumbericht das sächliche Existenzminimum von Kindern höher angesetzt hatte als bei der Erstellung der Mindestunterhaltsverordnung 2019 angenommen. Ab 2021 beträgt der Mindestunterhalt in der niedrigsten Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen für Kinder der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) 393,00 €, der zweiten Altersstufe (6-11 Jahre) 451,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (12-17 Jahre) 528,00 € monatlich. Dies entspricht einer Steigerung des Mindestunterhalts um gut 6 Prozent.

Gleichzeitig kam es mit Wirkung zum 01.01.2021 zu einer Kindergelderhöhung von monatlich 15,00 €. Die monatlichen Kindergeldbeträge belaufen sich demnach auf 219,00 € für ein erstes und zweites Kind, 225,00 € für ein drittes Kind, 250,00 € für ein viertes und jedes weitere Kind.

Das für ein Kind gewährte Kindergeld stellt eine Rechengröße, sowohl bei der konkreten Ermittlung des Unterhaltszahlbetrages im Bereich der geführten Beistandschaften, als auch bei der Bemessung der Unterhaltsvorschussleistung dar. Während beim zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch des Kindes das hälftige Kindergeld vom Unterhaltsbetrag in Abzug gebracht wird, erfolgt beim Unterhaltsvorschuss eine Anrechnung des Kindergeldes in voller Höhe.

Die aktuellen Unterhaltsvorschuss-Zahlbeträge belaufen sich nach Anrechnung des Kindergeldes auf 174,00 € für Kinder bis 5 Jahre, auf 232,00 € für Kinder bis 11 Jahre und auf 309,00 € für Kinder bis 17 Jahre.

Sowohl im Bereich der Beistandschaften als auch durch die Unterhaltsvorschussstelle wurden alle Zahlungsberechtigten als auch –verpflichteten von den Veränderungen informiert und die ab 01.01.2021 jeweils geltenden Zahlbeträge mitgeteilt, was mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden war. Dies betrifft aktuell 795 Kinder, für die beim Jugendamt des Vogelsbergkreises Beistandschaften geführt sowie 1052 Kinder, für die Unterhaltsvorschussleistungen vom Vogelsbergkreis gewährt werden. Die Änderungen werden sich auch in 2021 auswirken, da bei einer Vielzahl von Zahlungsverpflichteten Neuberechnungen der Unterhaltspflicht erforderlich werden. In beiden Bereichen ist derzeit pandemiebedingt ein persönliches Gespräch im Amt bei Antragsaufnahme nicht möglich.

Beurkundungen im Jugendamt gemäß § 59 SGB VIII

Gemäß § 59 SGB VIII ermächtigt das Jugendamt geeignete Beamt*innen und Angestellte zur Wahrnehmung der in dieser Bestimmung aufgeführten Aufgaben der Beurkundung in Kindschaftssachen.

Bereits seit einigen Jahren ist ein gleichbleibend hohes Niveau bei der Anzahl der Beurkundungen, die von den Urkundspersonen des Jugendamtes getätigt werden, festzustellen.

Auch in Corona-Zeiten wird dieses für die Kund*innen kostenfreie Angebot des Amtes stark nachgefragt. Derzeit werden ca. 600 Beurkundungen jährlich getätigt. Aufgrund der aktuellen Pandemie muss der persönliche Kontakt anlässlich des Beurkundungstermins möglichst kurzgehalten werden. Umso mehr bedarf es daher im Vorfeld der Beurkundung eines umfangreichen telefonischen bzw. digitalen Austausches zur Datenerhebung mit den Kund*innen, was mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden ist.

Festzustellen ist, dass die Beurkundung gemeinsamer elterlicher Sorge (Sorgeerklärung gemäß § 1626 a BGB) ansteigt, während reine Unterhaltsbeurkundungen eher rückläufig sind. Auch steigt der Anteil der Beurkundungen im Zusammenhang minderjähriger Beteiligter wieder an, was sich auch in der Anzahl der beim Jugendamt geführten gesetzlichen Amtsvormundschaften für Kinder noch minderjähriger Mütter bemerkbar macht.

Sachgebiet Jugendarbeit – Jugendbildung

Die Unterstützung des im Jugendamt angesiedelten Arbeitsbereiches Demokratieförderung durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport ist für die nächsten Jahre gesichert.

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ traf im Dezember der Zuwendungsbescheid des Bundesjugendministeriums für die Jahre 2021 bis 2024 in Höhe von 112.500 Euro pro Förderjahr ein. Die notwendige Kofinanzierung in Höhe von 12.000 Euro pro Jahr stellt das Land Hessen durch das Innenministerium sicher. Damit können weiterhin, wie seit 2007, über die Partnerschaft für Demokratie Vogelsbergkreis Projekte zur Demokratiestärkung und Jugendbeteiligung in der Region gefördert werden. Zur Projektkoordination wurde im Sommer 2020 aus Bundesmitteln in Kooperation mit dem evangelischen Dekanat Vogelsberg die Fach- und Koordinierungsstelle für Demokratie durch eine externe Teilzeitstelle aufgestockt.

Über das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ konnte im Sommer 2020 eine Fachstelle für Demokratieförderung und Extremismusprävention – kurz DEXT- Fachstelle – eingerichtet werden. Auch für dieses Programm liegt der Zuwendungsbescheid für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 100.000 Euro vor.

Es ist sehr erfreulich, dass sowohl der Bund als auch das Land Hessen die finanzielle Unterstützung der umfangreichen Aktivitäten unseres Jugendamtes und vieler zivilgesellschaftlicher Initiativen im Bereich der Demokratieförderung in unserer Region erheblich ausgebaut und für die nächsten Jahre sichergestellt haben.

Vhs

Mit der Verlängerung des „harten Lockdowns“ blieb der vhs-Kursbetrieb in Präsenz nach den Weihnachtsferien fast komplett eingestellt. Seit 11. Januar wurden lediglich Kurse durchgeführt, die kurz vor Abschlussprüfungen stehen, im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ und im beruflichen Bereich, analog zur Situation an den hessischen Schulen mit Abschlussklassen. In zwei Fällen wurden auch Inhouse-Firmenkurse als innerbetriebliche Fortbildungen weitergeführt. Da in der zweiten Januarhälfte aber ohnehin vergleichsweise wenige Kurse geplant waren, hielten sich die Auswirkungen in Grenzen.

Diese Situation wird nun aber auch über den Januar hinaus bis mindestens 14. Februar weiter so bestehen bleiben. Der für den 1. Februar geplante Semesterstart wird daher nicht planmäßig anlaufen können. Für viele Kurse insbesondere im Bereich Gesundheit (Bewegung) und für alle neuen Kurse bzw. Gruppen rechnet die vhs nicht mit Kursstarts vor den Osterferien.

Seit letzter Woche liegen die gedruckten Programmhefte für das Frühjahr 2021 vor. Die Anzahl der verteilten Hefte wurde deutlich reduziert, auch bedingt durch den Wegfall vieler Auslageorte, z.B. in Geschäften oder bei Friseuren. Stattdessen wurde eine kontaktlose Abholmöglichkeit in der vhs-Geschäftsstelle in Alsfeld und im Alten Esel in Lauterbach eingerichtet. Außerdem wurde der Bevölkerung ein Zusatzangebot gemacht, sich das Programmheft dieses Mal per Post kostenfrei direkt nach Hause schicken zu lassen, das sich insbesondere an ältere Menschen richtet. Im April ist dann eine zweite Runde zur Verteilung der Programmhefte geplant.

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