Aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzentwurfs für ein neues Urheberrecht heute im Bundeskabinett mahnten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eine zügige Umsetzung und wirksame Schutzrechte für journalistische Inhalte an: „Die EU-Urheberrechtsrichtlinie gibt den Mitgliedsstaaten einen besseren Schutz der Urheber und Rechteinhaber gegenüber den Megaplattformen vor. Das muss auch Maxime der weiteren Umsetzung in Deutschland bleiben", hieß es dazu von den Verbänden. Der Regierungsentwurf sehe unter anderem ein Leistungsschutzrecht für journalistische Produkte vor. Dies sei ein Schlüssel, um die Ausbeutung journalistischer Inhalte durch kommerzielle Plattformen künftig einzudämmen. Darüber hinaus gelte es im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass dem Journalismus in der digitalen Ära nicht durch zu weiche Vorgaben für die Haftung der großen Plattformen durch die Hintertür wichtige Erlöse entzogen würden. Der Beschluss dürfe keinesfalls hinter den europäischen Vorgaben zurückbleiben. „Wir vertrauen darauf, dass der Bundestag den Journalismus mit dem neuen Urheberrecht nicht schwächen, sondern stärken will,“ so die Verbände.
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