Zum Vorschlag des Corona-Kabinetts der Bundesregierung für eine Corona-Prämie für das Krankenhauspersonal sagt Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„An sich ist eine Corona-Prämie ein Ausdruck der Wertschätzung für den außerordentlichen Einsatz der professionell Pflegenden. Von daher begrüßen wir die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellte Neuauflage der Corona-Prämie und die dafür seitens des Bundes bereitgestellten Finanzmittel.

Jedoch scheint der Bundesregierung ein einheitliches Konzept zu fehlen. Ist man im letzten Jahr mit den in Pflegeeinrichtungen Beschäftigten gestartet und hat bei den Klinikmitarbeitern aufgrund massiver Kritik nachgezogen, so soll jetzt die Prämie nur auf das Klinikpersonal begrenzt werden, gestaffelt nach der Anzahl der an COVID-19 infizierten Patientinnen und Patienten. Das ist ein immenser Systemfehler. Er zeigt: Benötigt wird ein Gesamtkonzept, denn alle Pflegenden waren und sind von der Pandemie betroffen – in der direkten Versorgung der Patientinnen und Patienten oder auch in der Versorgung von potentiell infizierten Personen.

Die Bundesregierung sollte aus den Fehlern des letzten Jahres lernen. Die Prämie muss allen professionell Pflegenden zukommen. Unabhängig davon, ob sie in Krankenhäusern, in Rehabilitationskliniken oder in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege arbeiten. Wichtig ist eine faire, schnelle und einfache Auszahlung. Beendet werden muss die Hängepartie der ersten Corona-Prämie in den Krankenhäusern.

Dabei gilt auch jetzt: Um die Pflege für die Zukunft zu stärken, ist eine angemessene Bezahlung deren Beschäftigten mehr denn je wichtiger als eine Prämie. Die Corona-Pandemie hat den Stellenwert der Profession Pflege für die Gesellschaft deutlich gezeigt. Das bedeutet, Politik, Kassen und Arbeitgeber müssen in die Pflege investieren, um attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Eine bessere Bezahlung wäre hier ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.

Zu prüfen wäre, ob die für die Corona-Prämie vorgesehenen Gelder ein guter Einstieg in eine dauerhaft bessere Vergütung sein könnten.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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