Zur Saison 2020/2021 hat der Baden-Württembergische Golfverband seine Nachwuchsförderung auf ein neues Regionen-Stützpunktkonzept umgestellt.

Gab es Baden-Württemberg weit bisher das Landesleistungszentrum in St. Leon-Rot, sieben Leistungs- und 20 Trainingsstützpunkte, wird es zukünftig 10 Regionen und in jeder Region mehrere so genannten „Trainingsstandorte“ geben. Die Anzahl der Kaderspieler, die eine Golfanlage hervorbringt, ist das entscheidende Kriterium, ob dort ein Trainingsstandort angesiedelt sein wird. Golfanlagen, die mindestens drei Kaderspieler in eine Fördergruppe entsenden können, qualifizieren sich als Standort.

Unabhängig von der Lage eines Golfclubs oder von seiner Größe möchte der BWGV damit die gute Nachwuchsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren in einem Club anerkennen. Und die Auszeichnung als Trainingsstandort soll zugleich auch ein Anreiz für die Golfanlagen in Baden-Württemberg sein, um ihre eigenen talentierten Kinder und Jugendlichen noch gezielter zu fördern.

Der regelmäßige Wechsel der Trainingsstandorte – das so genannte Rotationstraining – fördert die Kommunikation und den Austausch zwischen dem vom Verband beauftragten Kadertrainer in einer Region und dem Heimtrainer der Athleten. Diese wiederum werden bei den Trainings mit wechselnden Trainingsbedingungen konfrontiert und lernen, sich an diese anzupassen. Genauso wie es auch bei Ranglistenwettspielen, Baden-Württembergischen oder Deutschen Meisterschaften von den Athleten gefordert wird.

„Durch die Umsetzung unseres neuen Regionen-Stützpunktkonzeptes erhoffen wir uns, dass zukünftig noch mehr Golfanlagen eine auf den Leistungssport ausgerichtete Jugendarbeit bei sich etablieren und dadurch in der Breite mehr Kinder und Jugendliche für einen Kaderplatz in Frage kommen. Das Training wird durch die Standortwechsel sowohl für die Athleten attraktiver und sie profitieren zugleich in ihrer Leistungsentwicklung, weil die motorische Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit im neuen Konzept gezielt trainiert wird“, so BWGV Landesjugendwart Manfred Kohlhammer.  

Eine Übersicht aller „Regionentrainer“ und der „Trainingsstandorte Jugend 2020/2021“ finden Sie auf unsere Homepage unter: https://www.bwgv.de/bwgv/bwgv-trainingsstandort-jugend.html  

Über Baden-Württembergischer Golfverband e.V

Der Baden-Württembergische Golfverband e.V. (BWGV), gegründet am 18. Januar 1975, ist der Dachverband für alle Golfclubs und Golfanlagenbetreiber in Baden-Württemberg. Mit circa 75.000 Golfspielern und 101 Mitgliedern ist der BWGV der drittgrößte Landesgolfverband in Deutschland. Er organisiert u.a. den Wettspielbetrieb für Einzelspieler und Mannschaften in verschiedenen Altersklassen. Er bietet grundlegende Aus- und Weiterbildungen für C-Trainer/Innen, Spielleiter/Innen, Sekretariatsmitarbeiter/Innen und zeichnet auch für die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Sportart Golf in Baden-Württemberg verantwortlich (z.B. CMT Golf & WellnessReisen Messe). Hauptaufgabenbereich ist die Gewinnung, Ausbildung und Entwicklung von talentierten Nachwuchsgolferinnen und -golfern im Alter von sechs bis 16 Jahren an den insgesamt 21 Förderzentren in Baden-Württemberg. Vertreten wird der BWGV durch seinen Präsidenten Otto Leibfritz und den Vizepräsidenten / Schatzmeister Marcus Weller.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Baden-Württembergischer Golfverband e.V
Schaichhof 17
71088 Holzgerlingen
Telefon: +49 (7157) 535810
Telefax: +49 (7157) 535811
https://www.bwgv.de/home.html

Ansprechpartner:
Constanze Tochtermann
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (7157) 5358-12
Fax: +49 (7157) 5358-11
E-Mail: tochtermann@bwgv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel