Die Minister Altmaier, Müller und Heil haben sich auf einen Gesetzesentwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Allerdings soll er erst ab 2023 greifen, und gilt vorerst auch nur für Unternehmen mit über 3000 Mitarbeiter*innen. Die zivilrechtliche Haftung fehlt im Kompromiss.

Franziska Humbert, Juristin und Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland, kommentiert: „Der Kompromiss ist ein wichtiger erster Schritt – aber im Moment ist das nur eine Lightversion eines wirksames Gesetzes. Die Menschen, die auf Bananen-, Trauben- oder Teeplantagen schuften, um das Essen herzustellen, das wir in unseren Supermärkten kaufen, haben weiterhin keine echte Chance, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen, wenn sie zum Beispiel Gesundheitsschäden durch Pestizideinsatz erleiden oder andere Menschenrechte verletzt werden. Das ist eine vertane Chance. Dass deutsche Wirtschaftsverbände außerdem durchgesetzt haben, dass die Regelungen nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter*innen gelten, bedeutet, dass die Mehrzahl der deutschen Unternehmen einfach weitermachen kann, wie bisher.“

Über den Oxfam Deutschland e.V.

Oxfam ist eine internationale Nothilfe- und Entwicklungsorganisation, die weltweit Menschen mobilisiert, um Armut aus eigener Kraft zu überwinden. Dafür arbeiten im Oxfam-Verbund 20 Oxfam-Organisationen Seite an Seite mit rund 3.500 lokalen Partnern in 67 Ländern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Oxfam Deutschland e.V.
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 453069-0
Telefax: +49 (30) 453069-401
http://www.oxfam.de

Ansprechpartner:
Steffen Küßner
Leiter Pressestelle
Telefon: +49 (30) 453069710
E-Mail: skuessner@oxfam.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel