Förderdschungel war einmal: Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn ihre bisherigen vielfältigen Förderprogramme im Gebäudebereich in ein neues Programm überführt. Das erste Teilprogramm der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bezuschusst seit Januar Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz. Bauherren und Modernisierer profitieren so nicht nur von einer deutlich vereinfachten Antragstellung, sondern weiterhin von attraktiven Fördergeldern. Ob der Austausch einer veralteten Heizung durch eine Wärmepumpe oder die Erstinstallation beziehungsweise Erneuerung von Lüftungsanlagen – das neue Teilprogramm „Einzelmaßnahmen“ der BEG unterstützt Modernisierer und Sanierer bei ihren zukunftsgerichteten Investitionen. Ab Juli 2021 kommen dann auch Bauherren in den Genuss der vereinfachten Förderung. „Zusätzlich zur eigentlichen Förderung wird es neue Boni geben, die Investitionen in mehr Energieeffizienz noch lohnender machen. Das ist ein entscheidender Pluspunkt des Programms“, erläutert Dorothee Fritsche von der Initiative Wärme+. Ebenfalls neu: Jeder Antragstellende kann die Bearbeitung seines Antrags jederzeit online einsehen.

Wer im Haus eine alte Heizung gegen ein Heizsystem mit Wärmepumpe austauscht, kann wie bisher mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten rechnen. Aber: „Weitere fünf Prozent sind über den sogenannten iSFP-Bonus drin. Dieser wird gewährt, wenn man Maßnahmen aus einem individuell erstellten Sanierungsfahrplan – iSFP – umsetzt, der im Zuge einer Energieberatung aufgestellt wurde. Damit bekommen Sanierer dann sogar die Hälfte ihrer Investitionskosten als Zuschuss“, erklärt Fritsche. Noch werden Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz und klimafreundliche Technik nur über Zuschüsse gefördert. Das ändert sich zur Jahresmitte; ab 1. Juli gibt es über die BEG zinsgünstige Kredite als zweite Förderoption.

Neben dem Einbau einer effizienten Wärmepumpe fördert die BEG im Bestandsbau auch die Installation beziehungsweise die Erneuerung von Lüftungssystemen als Einzelmaßnahme – das ist im Vergleich zu den bisherigen Förderangeboten neu. Bauherren können sich dabei bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten vom Staat zurückholen. „Insgesamt können Sanierer und Modernisierer pro Wohneinheit 60.000 Euro als förderfähige Kosten geltend machen, 10.000 Euro mehr als bisher. Nach wie vor gilt aber: Nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt worden sind, sind förderberechtigt“, so Dorothee Fritsche. Und wie bisher sind auch die Planung und Baubegleitung der Maßnahmen durch einen Experten gesondert förderfähig.

Detaillierte Informationen zur neuen Bundesförderung BEG gibt es online unter www.bafa.de/beg

Über Initiative WÄRME+

Für viele Hausbesitzer stehen in den kommenden Jahren Investitionen in eine zeitgemäße Hauswärmetechnik an. Mit einem umfassenden Informations- und Serviceangebot klärt die Initiative WÄRME+ darüber auf, wie eine effiziente Anlagentechnik zu einer intelligenteren Energienutzung in Haus und Wohnung beitragen kann. Im Fokus stehen dabei innovative Lösungen wie die Wärmepumpe, die dezentrale Warmwasserbereitung mit elektronischen Durchlauferhitzern, die elektrische Fußbodenheizung und die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Zu den Mitgliedern der Initiative zählen die Unternehmen AEG EHT-Haustechnik, CLAGE, DEVI, Glen Dimplex Thermal Solutions, Stiebel Eltron und Vaillant sowie der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) und die HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung.

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