„Planungssicherheit in Zeiten der Pandemie und einen Abbau unnötiger Bürokratie.“ Das fordern die Krankenhäuser im Landkreis und erhalten Unterstützung von Landrat Elmar Stegmann. Denn obwohl sie einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten und darüber hinaus die Versorgung der Bevölkerung im Landkreis sicherstellen, werden sie von Seiten der Bundespolitik im Unklaren gelassen. Das sorgt für Unsicherheit und ist eine Gefahr für die Versorgung der Patienten. 

Die mit der COVID-Pandemie verbundenen Belastungen sind für alle Krankenhäuser in Deutschland hoch. Insbesondere auf die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung in ländlichen Regionen steigt der Druck. Sie leisten zwar einen ganz entscheidenden Beitrag bei der Bewältigung der Pandemie und der Versorgung der Menschen vor Ort und in der Region, werden von der Bundespolitik aber dafür nicht ausreichend gewürdigt.

„Unsere Teams in Lindenberg und Lindau leisten, ebenso wie die anderen an der Patientenversorgung in der gesamten Region beteiligten Einrichtungen und Personen seit Beginn der Pandemie hervorragende Arbeit. Eine Vielzahl von COVID-Patienten wird unseren Kliniken im Landkreis behandelt. Kapazitäten für die COVID-Versorgung werden weiter bereitgehalten. Zudem stellen wir auch die Behandlung anderer Erkrankungen sicher. Die dafür nötige Rückendeckung und Planungssicherheit von Seiten der Bundespolitik erhalten wir aber nicht“, sind sich die Krankenhausdirektorin der Rotkreuzklinik Lindenberg Caroline Vogt und Boris Ebenthal, Geschäftsführer der Asklepios Klinik Lindau einig.

In der Asklepios Klinik Lindau wurden seit Ausbruch der Pandemie insgesamt 77 COVID-Patienten stationär versorgt.In der Rotkreuzklinik waren es bis Mitte Februar 138 Patienten. „Wir sind weiter gut auf COVID-19 vorbereitet und kümmern uns zudem um die Patienten, die mit anderen Erkrankungen im Krankenhaus versorgt werden müssen“, so Ebenthal weiter.

Die Freihaltepauschale, die Krankenhäuser, darunter auch die Asklepios Klinik Lindau und die Rotkreuzklinik Lindenberg erhalten, wenn sie Krankenhausbetten, für die Behandlung von COVID-19-Patienten freihalten, ist laut des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bis 11. April 2021 befristet. Ob die Pauschale darüber hinaus verlängert wird, ist ungewiss.

Zudem sind die Zahlungen an die Voraussetzung geknüpft, dass die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis mehrere Tage bei über 70 Fällen je 100.000 Einwohner liegt und weniger als 25 Prozent der Intensivbetten frei sind. Das sorgt für große Verunsicherung und Planungsunsicherheit.

„Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Lindau liegt erfreulicherweise derzeit bei unter 60 (Quelle RKI), mit sinkender Tendenz. Das ist an sich erfreulich, sorgt aber auch dafür, dass unsere beiden Krankenhäuser nach der gegenwärtigen Gesetzeslage schon ab Anfang März keine Unterstützung von Seiten der Bundespolitik mehr erhalten, wenn sie weiterhin Betten für COVID-Patienten freihalten. Das halte ich für falsch“, betont Landrat Elmar Stegmann.

Zwar muss derzeit kein COVID-Patient aus dem Landkreis stationär im Krankenhaus behandelt werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Gefahren durch die neuen Corona Mutationen könnten die Zahlen im Landkreis Lindau aber auch schnell wieder ansteigen.

„Wir halten daher natürlich auch weiterhin entsprechende Kapazitäten für die Behandlung von COVID-Patienten frei. Das passiert derzeit jedoch auf eigenes Risiko und ohne die Unterstützung der Bundespolitik. Wir müssen Monat für Monat darauf vertrauen, dass die Bundespolitik die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser verlängert. Denn sonst werden wir, ebenso wie viele andere Krankenhäuser in Deutschland, mit den negativen Folgen allein gelassen“, so Vogt und Ebenthal weiter.

Damit werden viele Krankenhäuser in Deutschland in Schieflage gebracht, statt, dass man ihnen gerade in Zeiten der Pandemie den Rücken freihält. Die Bundespolitik sollte daher dringend alle Krankenhäuser zur Pandemie-Bekämpfung dauerhaft unter das Bevölkerungsschutzgesetz stellen und ihnen damit auch die finanzielle Planungssicherheit geben, um sich in diesen Krisenzeiten weiterhin voll auf die Versorgung der Patienten konzentrieren zu können. 

Außerdem sollte sie bürokratische Hürden abbauen, um die Krankenhausbeschäftigten, insbesondere in Medizin und Pflege, zu entlasten. Die von den Krankenkassen beauftragten Strukturprüfungen sollten auf 2022 verschoben werden, und die zulässige Prüfung von Abrechnungsfällen durch den Medizinischen Dienst der Krankenhassen (MDK) wie im Jahr 2020 wieder auf 5% begrenzt werden. Denn diese Bürokratie führt zu immensen zeitlichen Belastungen in den Kernbereichen der Krankenhäuser und sorgt dafür, dass sich die Mitarbeiter eben nicht voll und ganz auf die Versorgung der Patienten konzentrieren können. „Gerade die Pandemie zeigt, wie wichtig kleine Häuser der Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung sind – und nicht nur Zentren in großen Städten.“, betont Krankenhausdirektorin Vogt. Auch die Bayerische Krankenhaus Gesellschaft (BKG) spricht sich deswegen weiterhin dafür aus, dass die Erlösausfälle aller bayerischen Krankenhäuser auch 2021 ausgeglichen werden, um den Kliniken unter Pandemiebedingungen Planungssicherheit zu geben.

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