Maßlos enttäuscht zeigt sich Jürgen Mertz, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG), vom Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel.

„Der Entwurf kann weiterhin nur als entlastungsfeindlich bezeichnet werden. Viele unserer Gartenbau-Unternehmen werden die auch in der zu erwartenden Höhe viel zu geringen Entlastungen überhaupt nicht in Anspruch nehmen können“ kritisiert Jürgen Mertz.

„Das Ziel der Vermeidung des Risikos einer Produktionsverlagerung in das Ausland wird somit eklatant verfehlt“, so Mertz weiter. „Wir erwarten und fordern eine substanzielle Verbesserung der Regelungen. Wir wollen, dass auch in Zukunft eine Produktion im Unterglas-Gartenbau sowohl im Zierpflanzenbau als auch im Gemüsebau in Deutschland wirtschaftlich gesichert ist.“

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf fordert der ZVG Regelungen, die die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit vor allem im europäischen Binnenmarkt gewährleistet. Eine Verteuerung der Unterglaskulturen aus deutscher Produktion kann wegen des hohen Importanteils nicht durch höhere Preise auf dem heimischen Markt aufgefangen werden.

„Das Bundesumweltministerium befindet sich deshalb mit dieser sogenannten Entlastungsverordnung im Blindflug“, erklärt der ZVG-Präsident. Von regionaler Produktion reden und gleichzeitig die regionale Produktion zerstören, passe nicht zusammen. Dies müsse auch den Verbrauchern deutlich gemacht werden.

Der Gartenbau braucht dringend eine praxistaugliche und unbürokratische Regelung, die den kleinen und mittleren Unternehmen im nationalen Emissionshandel Entlastungen gewährleistet und so die Umstellung auf regenerative Energieträger fördert.

Download der Stellungnahme des ZVG:

www.g-net.de/files/download/Pressemeldung/2021/Bilder/zvg_PM15_Stellungnahme_BECV.pdf

Hintergrund:

Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Diese CO2-Bepreisung führt zu einer zusätzlichen Kostenbelastung beim Einsatz fossiler Brennstoffe. Zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nur den Entwurf einer Rechtsverordnung dazu vorgelegt.

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