Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) hat eine Reihe von Satzungen beschlossen, die Neuregelungen für Hörfunk, Fernsehen und Internet mit sich bringen. Durch den am 7. November 2020 in Kraft getretenen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) haben die Landesmedienanstalten neue Aufgaben und Befugnisse erhalten, die durch unterschiedliche Satzungen konkretisiert werden müssen. Die ersten neuen Satzungen wurden in den vergangenen Monaten von Arbeitsgruppen der Medienanstalten erarbeitet, alte Satzungen wurden aktualisiert. Derzeit werden die ersten vorliegenden neuen Regelungen von den Gremien aller 14 Landesmedienanstalten verabschiedet.

Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern, das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hat auf seinen Sitzungen am 27. Januar 2021 und am 24. Februar 2021 folgende sechs Satzungen beschlossen:

• Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags (Gewinnspielsatzung – GSS)

• Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS)

• Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags (Werbesatzung – WerbeS)

             • Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag

• Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen (MB-Satzung)

• Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung)

Die neuen Regelungen sichern einen modernen und zukunftsoffenen Regulierungsrahmen für Rundfunk und Internet. Sie passen bereits bestehende Regelungen der Medienaufsicht an aktuelle Entwicklungen an. Für ein Inkrafttreten der einzelnen Satzungen ist die Zustimmung aller Medienanstalten sowie die Veröffentlichung erforderlich. Dies wird in den nächsten Monaten sukzessive geschehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern unter www.medienanstalt-mv.de und unter www.die-medienanstalten.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 1
19053 Schwerin
Telefon: +49 (385) 55881-12
Telefax: +49 (385) 55881-30
http://www.medienanstalt-mv.de

Ansprechpartner:
Florian Steffen
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Technik
Telefon: +49 (385) 55881-18
Fax: +49 (385) 55881-30
E-Mail: f.steffen@medienanstalt-mv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel