Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2021/2022 genehmigt.

Genehmigungsumfang

Mit der Genehmigung ergibt sich über alle Verkehrsarten in Summe eine Entgeltsteigerung von rund 2,0 Prozent gegenüber den Entgelten für das Jahr 2021.

Im Schienenpersonennahverkehr steigen die Trassenentgelte um 1,8 Prozent. Die Entgeltsteigerung entspricht dabei der gesetzlich festgeschriebenen Entwicklungsrate der Entgelte für den Schienenpersonennahverkehr.

Im Schienenpersonenfernverkehr steigen die Trassenentgelte im Schnitt um ca. 3,8 Prozent. Die DB Netz AG hatte hier ursprünglich eine deutlichere Preissteigerung in Höhe von 4,6 Prozent vorgesehen. Im Marktsegment „Punkt-zu-Punkt“, das insbesondere von Markteinsteigern und Wettbewerbern der Deutschen Bahn im Fernverkehr genutzt wird, hat die Bundesnetzagentur das Entgelt zudem – ähnlich wie in den Vorjahren – um 21 Prozent gegenüber den Planungen der DB Netz AG abgesenkt. 

Im Schienengüterverkehr ergibt sich durch die Genehmigung eine Entgeltsteigerung von 0,5 Prozent im Vergleich zu den aktuell geltenden Entgelten. Im Schienengüterverkehr hatte die DB Netz AG ursprünglich – zulasten des Schienenpersonenfernverkehrs – eine leichte Entgeltabsenkung vorgesehen. 

Auswirkungen der Corona-Pandemie waren zentraler Bestandteil des Verfahrens

Zu den möglichen Folgen der Corona-Pandemie wurde von einer Vielzahl der Eisenbahnunternehmen vorgetragen. Die Bundesnetzagentur teilt die Einschätzung vieler Unternehmen, dass die Frage nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Eisenbahnsektor im Jahr 2022 nicht mit Gewissheit abschließend beantwortet werden kann. Gleichwohl deutet die aktuelle Studienlage darauf hin, dass die derzeitigen Nachfragerückgänge bis zum Ende des Jahres 2021 möglicherweise nicht vollständig, aber doch zu großen Teilen wieder ausgeglichen sein werden und die Entgelte daher in der nun genehmigten Form in Kraft treten können.

Regelungen gelten ab dem 12. Dezember 2021

Die genehmigten Entgelte sind für den nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2021/2022 beginnt am 12. Dezember 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet. 

Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel