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Die von der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Lockerungen betreffen auch den Tierpark. Hellabrunn darf ab Montag, den 8. März 2021 wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen.

Während des Tierpark-Besuchs ist jedoch auch weiterhin mit Einschränkungen und Sonderregeln zu rechnen, ebenso gelten auf dem gesamten Gelände die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkung. Die Eintrittskarten müssen mindestens am Vortag des geplanten Besuchs über München Ticket erworben und an der Kasse vorgezeigt werden.

Nach der achtzehnwöchigen Schließung des Tierparks gibt es für die Münchnerinnen und Münchner gute Nachrichten: Hellabrunn darf ab Montag, den 8. März 2021 wieder für seine Gäste öffnen – unter Sicherstellung umfangreicher Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Die tägliche Besucherhöchstzahl ist begrenzt, für Inhaber einer aktuell gültigen Jahreskarte gibt es ein gesondertes Kontingent. Jahreskarten können aktuell noch nicht verlängert werden. Alle Jahreskarten, die während der Schließung noch gültig waren, werden automatisch um den entsprechenden Zeitraum verlängert.

Jeder, der den Tierpark besuchen möchte, muss vorab ein Ticket über München Ticket buchen, so wird auch eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt. Zu buchen ist entweder eine reguläre Eintrittskarte oder ein sogenanntes Null-Euro-Ticket in Verbindung mit einer gültigen Jahreskarte oder einem anderen bereits bezahlten Ticket. Ein Null-Euro-Ticket benötigen auch Kinder unter 4 Jahren, Besitzer/innen von Freikarten und Vorverkaufskarten, Personen mit Schwerbehindertenausweis etc. Der Vorverkauf auf München Ticket beginnt heute, 05.03.2021 um 15:00 Uhr.

Tierpark-Direktor Rasem Baban: „Wir sind sehr dankbar, dass der Tierpark als wichtige Bildungs-, Kultur- und Erholungseinrichtung wieder besucht werden kann und freuen uns, dass unsere Außenbereiche ab kommendem Montag wieder für schöne Tiererlebnisse, die Naherholung und die Bewegung an der frischen Luft zur Verfügung stehen.“

Die Tierhäuser werden nach wie vor für Besucherinnen und Besucher geschlossen bleiben, ebenso wie sämtliche gastronomischen Einrichtungen. Deren Öffnung richtet sich nach den entsprechenden Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Auch Tierpfleger-Treffpunkte, kommentierte Fütterungen etc. finden aktuell noch nicht wieder statt.

An den Eingängen sowie an Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht eine Maskenpflicht. Generell gelten auch im gesamten Tierpark die gängigen Hygiene- und Sicherheitsregeln, um ein erhöhtes Infektionsrisiko auszuschließen.

Auf der Internetseite www.hellabrunn.de/corona gibt es eine umfangreiche FAQ-Liste, die sämtliche Fragen rund um den Besuch des Tierparks klärt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
81543 München
Telefon: +49 (89) 62508-0
Telefax: +49 (89) 62508-32
http://www.hellabrunn.de/

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