Die Tief-, Gleis- und Straßenbauarbeiten in der Waldkircher Straße können nun starten, nachdem im Untergrund alle Ver- und Entsorgungsleitungen neu geordnet worden sind. Insgesamt umfassen die Arbeiten in den nächsten gut zwei Jahren vier Bauabschnitte, die jeweils in zwei Unterabschnitte aufgeteilt sind.

Der Bauabschnitt 1a beginnt am 15. März zwischen Rennweg und Neunlindenstraße und reicht bis Höhe „Kaufland“. Zunächst wird auf der Westseite der Waldkircher Straße, also zum Güterbahnhofgelände hin, gearbeitet.

Umleitungen

Die Bauarbeiten haben vielfältige verkehrliche Auswirkungen. So kann die Waldkircher Straße im genannten Abschnitt nur noch in stadtauswärtiger Fahrtrichtung befahren werden. Die Einmündungen der Neunlindenstraße und der Güterhallenstraße sind dann voll gesperrt.

Der stadteinwärts führende Verkehr wird über die Stefan-Meier-Straße geführt. Das Güterbahnhofgelände kann von der B 3 aus über die Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße und rückwärtig über Hartmann-/Neunlindenstraße erreicht werden. Alle Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende können die Waldkircher Straße auf Höhe „Kaufland“, im Bereich Güterhallenstraße/Eichstetter Straße und am Rennweg queren.

Radfahrende fahren stadtauswärts mit dem übrigen Verkehr auf der Straße. Stadteinwärts werden sie über die Komturstraße geführt.

Der 1. Bauabschnitt dauert voraussichtlich bis Anfang August 2021, unverändert bleibt auch die derzeit schon bestehende Baustellenregelung beim Neubau der Roßgäßlebachbrücke.

Insgesamt sollen die Bauarbeiten für die neue Stadtbahn in der Waldkircher Straße bis ins Frühjahr 2023 dauern, die Inbetriebnahme ist für Mitte 2023 vorgesehen.

Informationen zum Neubau der Stadtbahn Waldkircher Straße sind auch im Internet unter www.freiburg.de abrufbar. Unter https://www.vag-freiburg.de/… ist es zusätzlich möglich, sich für einen Newsletter bei der VAG anzumelden, dann werden Interessierte automatisch über Aktuelles zur „Stadtbahn Waldkircher Straße“ informiert.

Die Baukosten liegen bei rund 19,4 Mio. € (netto), wobei das Land Baden-Württemberg etwa 10,6 Mio. € beisteuert.

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