Am gestrigen Nachmittag, den 9. März 2021 wurde die Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes (TestV) im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft. Personen ohne Symptome haben danach mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest.

Zahlreiche Apotheken in Baden-Württemberg bieten seit einiger Zeit erfolgreich Corona-Antigen-Schnelltests an. Seit der festen Verankerung von Apotheken in die allgemeine Teststrategie, ist die Nachfrage an PoC-Schnelltests nochmals deutlich angestiegen.

Apotheken sind bereits eine feste Größe in der Coronavirus-Teststrategie des Bundes, aber auch des Landes – Die Testung des Personals aus Bildung- und Betreuungseinrichtungen durch Apotheken läuft in Baden-Württemberg bereits seit Mitte Februar sehr erfolgreich.
Im Auftrag des Bundes können in den Apotheken auch bisher schon enge Kontaktpersonen von CoronaInfizierten oder das Personal von nichtmedizinischen Heilberufen getestet werden.

Bislang sind über 500 Apotheken aus Baden-Württemberg auf dem Antigen-Schnelltest-Portal der Landesapothekerkammer registriert. Mit der PLZ-Suche ist über die Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (www.lak-bw.de) mit einem Klick die nächstgelegene Apotheke mit einem entsprechenden Testangebot zu finden.

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