Medizinische Innovationen in der ambulanten ärztlichen Versor­gung werden von der Privaten Krankenversicherung (PKV) teil­weise deutlich früher erstattet als in der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Das zeigt eine neue Studie der Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement.

Die Studienautoren Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Anke Walend­zik und Carina Abels M.A. haben das Schicksal neuer Untersu­chungs- und Behandlungsmethoden analysiert, die in den letzten 10 Jahren in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommen wurden. Dazu wurden 29 relevante Beschlüsse des Gemeinsa­men Bundesausschusses (G-BA) zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 untersucht. Das Spektrum reicht von der Kapsel-Endoskopie zur Untersuchung des Dünndarms bis zu Biomarker-Tests bei Entscheidungen über Chemotherapie.

Die Studie ergab, dass die Genehmigung dieser neuen Metho­den für die GKV-Versorgung, abhängig von der Nutzenbewertung des G-BA, zwischen 14 Monaten und 18 Jah­ren gedauert hat. Im Vergleich dazu wurden die vom G-BA positiv bewerteten Innovationen in der PKV oft erheblich früher erstattet. Hintergrund sind sehr unterschiedliche Verfahrensab­läufe im GKV- und PKV-System. In der PKV sind – ohne aufwän­digen Genehmigungsprozess – grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen abrechnungsfähig. Die Autoren sehen dabei ein Spannungsfeld zwischen frühem Zugang der Patienten zu neuen Methoden einerseits sowie Kostenkontrolle und evidenzbasierter Qualitätssicherung andererseits.

Die Studie „Die Umsetzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Kollektivversorgung und in die privatärztliche ambulante Versorgung“ erscheint bei der Medizinisch-Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft als Band 2 der Schriftenreihe des WIP und ist im Buchhandel sowie auch als E-Book erhältlich.

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