Kommunen sind dazu verpflichtet, den Wohnbedarf von Hilfebedürftigen zu decken. Dazu müssen deren Wohnkosten „angemessen“ sein (§ 22 Abs. 1 SGB II). Das Bundessozialgericht präzisiert, dass „dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht.“ (BSG-Urteil vom 7.11.2006 – B 7b AS 10/06 R). Der Grundsicherungsrelevante Mietspiegel (empirica) zeigt auf, was anmietbare Wohnungen mit relativ einfachem Standard vor Ort (auf Kreisebene) aktuell kosten.

Methodik

Die lokalen Mieten von öffentlich inserierten Wohnungen gleicher Größe (hier: ca. 60 m²) werden der Höhe nach sortiert und gedanklich das untere Marktsegment abgegrenzt (hier: beispielhaft über das untere Drittel): das einfache, mittlere und obere Segment. Datengrundlage ist die empirica-Preisdatenbank (Basis: empirica-systeme Marktdatenbank).

Ergebnis der Mietenauswertung 2020    (-> S. Karte-1 und Top-Flop-10-2020)

Die Stadt München ist bei den Wohnkosten auch im unteren Wohnungsmarktsegment Spitzenreiter in Deutschland. Zur Anmietung einer ca. 60 m² großen Wohnung muss man hier auch schon im unteren Wohnungsmarktsegment (Höchstwert des unteren Drittels) 950 Euro monatlich als Nettokaltmiete auf den Tisch legen. Auch in den Umlandkreisen um München sowie in den Städten Frankfurt, Stuttgart und Freiburg ist einfacher Wohnraum teuer: Für 60-m²-Wohnungen zahlt man hier selbst im unteren Segment schon zwischen 500 und 700 Euro nettokalt. In Sachsen und Sachsen-Anhalt hingegen braucht man in einigen Kreisen für eine 60-m²-Wohnung mit relativ einfachem Standard im Schnitt nur bis zu 300 Euro monatlich nettokalt aufzuwenden.

Veränderungen seit 2014    (-> S. Karte-2)

Ein einfacher Wohnstandard kostet in München nicht nur absolut am meisten, sondern hat sich hier in den letzte sechs Jahren auch am stärksten verteuert. Eine große Mietendynamik, die sich bis in das untere Wohnungsmarktsegment durchschlägt, ist auch in den bayrischen Regionen Schwaben und Oberbayern sowie in den Regionen Heilbronn, Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt und auch im Berliner Umland zu erkennen. Angesichts der Wohnungsknappheit in Berlin schwappt die Nachfrage immer weiter über die Hauptstadtgrenzen hinaus. Das spüren auch die Hilfeempfänger im Umland.

Fazit: Zeit für Anpassungen

Soll der Wohnbedarf von Hilfeempfängern trotz gestiegener Mieten weiterhin über die Kosten der Unterkunft gedeckt werden können, müssen die Angemessenheitsgrenzen der Kommunen angepasst werden. Damit Hilfeempfänger überall in Deutschland einen ähnlichen (relativ einfachen) Standard anmieten können, müssen sie unterschiedlich viel Geld bekommen – in teuren Regionen mit Wohnungsknappheit mehr als in günstigen Regionen mit Wohnungsüberschuss.

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