Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Bund und Länder erneut dazu aufgefordert, auch für Zeitbeamtinnen und -beamte auf Qualifikationsstellen eine Verlängerungsmöglichkeit wegen pandemiebedingter Verzögerungen zu gewähren. "Die Corona-Krise trifft sämtliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gleichermaßen und unabhängig von ihrem Status", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. "Aber die daraus resultierende Schlussfolgerung, unvermeidliche Härten auch gleichmäßig abzufedern, werden leider immer noch nicht überall gezogen."

Durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz vom 25. Mai 2020 und eine zum 1. Oktober 2020 in Kraft getretene Verordnung hat der Bund die zulässige Höchstbefristungsdauer für angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Wissenschaftszeitvertragsgesetz Corona-bedingt um sechs Monate verlängert. Damit wurde den Hochschulen unmittelbar die Möglichkeit gegeben, aus pandemischen Gründen insbesondere Verträge von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit dem Ziel der Eigenqualifikation um sechs Monate auszudehnen.

"Die Aufgabe, Parallelregelung für die nicht angestellten, sondern in zeitlich befristeten Beamtenverhältnissen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu treffen, obliegt den Ländern", erläuterte Kempen. Dazu gehörten insbesondere Juniorprofessuren sowie akademische Räte/Rätinnen bzw. Oberräte/Oberrätinnen auf Zeit.

Bislang sieht jedoch nur eine Minderheit der Länder eine Corona-bedingte Verlängerungsmöglichkeit von Zeitbeamtenverhältnissen im Wissenschaftsbereich vor. Hierzu zählen Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die übrigen Länder haben bislang keine entsprechenden Reglungen getroffen. Mecklenburg-Vorpommern ließ den DHV beispielsweise auf Anfrage wissen, dass aus den Hochschulen kein Handlungsbedarf signalisiert worden sei und dass die bei Evaluationen "erforderlichen Bewertungen, die auf langjähriges wissenschaftliches Forschen und Lehren in der Hochschule basieren, auch unter den Bedingungen einer Pandemie" getroffen werden könnten: "Das Ausmaß der Katastrophe und die Unterschiedlichkeit der Betroffenheit verlangen – und erlauben – eine differenzierte Herangehensweise."

Kempen wies dies entschieden zurück: "Das Nichtstun der meisten Länder ist enttäuschend und inakzeptabel. Die Ungleichbehandlung von angestellten und in zeitlich befristeten Beamtenverhältnissen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern lässt sich durch nichts rechtfertigen. Durch die Pandemie werden beide Personenkreise in gleicher Weise in ihrer Qualifikation beeinträchtigt. Umso wichtiger ist es, die Sorgen aller betroffenen Personen ernst zu nehmen und konstruktiv aufzugreifen. Da darf sich die Mehrheit der Länder nicht einfach wegducken."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hochschulverband
Rheinallee 18
53173 Bonn
Telefon: +49 (228) 90266-66
Telefax: +49 (228) 90266-80
http://www.hochschulverband.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel