.
Die IHK appelliert im Vorfeld des Bund-Länder-Gipfels an Ministerpräsident Kretschmann, dass der Einzelhandel unabhängig vom Inzidenzgeschehen vollumfänglich und mit sofortiger Wirkung geöffnet wird und offen bleiben soll.

Eine aktuelle Analyse des Robert-Koch-Instituts hat das Corona-Infektionsrisiko im Einzelhandel als „niedrig“ eingestuft und auch im Saarland setzte das Oberverwaltungsgericht am 12. März einen Teil der aktuellen Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel außer Kraft. Laut dem Gericht bestehen mittlerweile erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der Einzelhandel hat im Saarland seither geöffnet.

Nachdem sich auch die IHK-Vollversammlung am 16. März 2021 intensiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen der Region auseinandergesetzt hat, richtet die IHK Heilbronn-Franken im Vorfeld des Bund-Länder-Gipfels einen direkten Appell an Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Die Wirtschaft setzt und hofft auf eine klare Öffnungsstrategie, verbunden mit einem umfangreichen Testen und schnellen Impfen. Viele IHK-Mitgliedsbetriebe kämpfen ums Überleben und stehen mit dem Rücken zur Wand. Diese Betriebe brauchen dringend uneingeschränkte politische Unterstützung“, beschreibt IHK-Präsident Harald Unkelbach die katastrophale Lage. Und IHK-Hauptgeschäftsführerin Elke Döring ergänzt: „Besonders dringlicher Handlungsbedarf besteht bei der Sicherung des Einzelhandels. Es werden weiterhin große Teile der Einzelhandelsgeschäfte durch die Corona-Bestimmungen in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit großen Teilen des Infektionsgeschehens.“ In jedem Fall sei Click & Meet dauerhaft zuzulassen. Denn neben den ohnehin guten Hygienekonzepten im Einzelhandel greife hier noch die begrenzte Zahl an Kunden und die Dokumentationspflicht zur Nachverfolgung. Zudem werde so zumindest eine gewisse Planbarkeit der Geschäftstätigkeit für den Einzelhandel gesichert.  

So wurde beispielsweise gerade mit dem Lebensmittelhandel, oder Drogerien genau der Teil des Handels nie eingeschränkt, der für etwa 90 Prozent der täglichen Kundenkontakte steht. Mit dem seit 8. März 2021 geltenden Stufenplan wurden weitere – teils sehr kundenstarke – Teile des Einzelhandels wie zum Beispiel Garten- und Baumärkte, Blumenläden oder Buchhandlungen privilegiert. Dank guter Hygienekonzepte war dies auch kein Problem.

Hans-Joachim Kuhn, Vorsitzender der Citygemeinschaft Bad Mergentheim und Inhaber des Modehaus Kuhn konstatiert: „Dies alles sind Belege, die für eine Öffnung des restlichen Einzelhandels sprechen. Bei nun andauernden Schließungen werden die Auswirkungen für die Innenstädte verheerend sein. Zudem tragen die bescheidenen Angebote bei den Überbrückungshilfen zusätzlich ihren Teil dazu bei, dass dem Einzelhandel durch die Corona-Maßnahmen ein schwerer, vielleicht irreparabler Schaden zugefügt wird.“

Trotz der genannten Fakten gilt in Baden-Württemberg für große Teile der Einzelhandelsgeschäfte ein am Inzidenzgeschehen ausgerichteter Stufenplan. Bei einer Inzidenz unter 50 kann geöffnet werden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist zumindest noch Click & Meet und damit der termingebundene Einlass einer begrenzten Kundenzahl erlaubt. Bei einer Inzidenz über 100 droht den genannten Geschäften aber der erneute Lockdown.

Elke Döring: „Echte Planbarkeit sieht anders aus. Mit diesem Stufenplan ist sie jedenfalls nicht gegeben. Den ohnehin stark in Mitleidenschaft gezogenen Einzelhändlern, insbesondere in den Innenstädten, drohen somit weitere wirtschaftliche Schäden.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 9677-0
Telefax: +49 (7131) 9677-199
http://www.heilbronn.ihk.de

Ansprechpartner:
Stefan Gölz
Telefon: +49 (7131) 9677-303
E-Mail: pr@heilbronn.ihk.de
Elke Fabritius
Assistentin Marketing & Kommunikation
Telefon: +49 (7131) 9677-304
E-Mail: elke.fabritius@heilbronn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel