Mit Bedauern nimmt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis, bereits in Kraft getretene Öffnungsmaßnahmen zurückzunehmen. Für einige Einzelhändler stellt dies eine Verschlechterung dar. Zwar ist hier nun eine Gleichbehandlung außerhalb des Lebensmittelbereichs und der Sortimente des täglichen Bedarfs gegeben, jedoch hätte sich die IHK die umgekehrte Lesart des Urteils gewünscht: Aus Sicht der IHK sollten sich die Geschäftsöffnungen am Lebensmitteleinzelhandel orientieren, sodass eine Gleichbehandlung des Einzelhandels wiederhergestellt wird. „Auch die IHK-Vollversammlung hatte die Ungleichbehandlung von Unternehmen in ihrer Corona-Resolution vom 10. März 2021 kritisiert. Einen Unterschied zwischen dem Lebensmitteleinzelhandels und anderen Zweigen des Einzelhandels sieht die IHK an dieser Stelle nicht,“ sagt IHK-Vizepräsidentin Tanja Kröber. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bislang keine Erkenntnisse gebe, dass vom Einzelhandel ein besonderes Infektionsrisiko ausgehe. Vielmehr haben viele Unternehmen in Hygiene- und Abstandsregeln investiert, um das Infektionsrisiko zu minimieren und den Einkauf möglichst sicher zu machen. Die getroffenen Öffnungen nun wieder zurückzunehmen ist der falsche Weg. Vielmehr sollte der Ausbau der Testkapazitäten vorangetrieben werden.

Die Resolution ist auch unter www.ihk-bonn.de abrufbar:
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