Der Ausgang des Bund-Länder-Gipfels in den Morgenstunden löst bei der Wirtschaft Entsetzen aus. Nach dem letzten enttäuschenden Gipfel ist nun wieder keine Perspektive für die vielen geschlossenen Unternehmen in Sicht. Die Auswirkungen dieser eindimensionalen Strategie auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben sind katastrophal. Der verlängerte Lockdown und die vielerorts verordnete Notbremse machen selbst minimalste Perspektiven zunichte. Das so dringend benötigte Ostergeschäft ist für weite Teile des Handels, der Hotellerie und der Gastronomie bereits verloren bevor es überhaupt losging. „Im Übrigen ist auch noch nicht klar wie die ‚Ruhetagsregelung‘ am 1. April genau aussehen soll. Es gibt dazu aktuell keine verlässlichen Informationen und noch keine Absprachen zu Details“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführerin Elke Döring die Lage.

Ein fehlender Arbeitstag bedeutet einen Verlust an Wirtschaftskraft von mehreren Milliarden Euro. Der sogenannte ‚Wellenbrecher-Lockdown‘ dauert nun bereits fünf Monate und wir stehen an derselben Stelle wie vor einem Jahr. Das ist nicht akzeptabel. Es muss endlich einen Strategiewechsel geben. Eine Sieben-Tage-Inzidenz als alleiniger Maßstab für fundamentale Eingriffe ins wirtschaftliche Leben bildet das eigentliche Infektionsgeschehen unzureichend ab. „Die Wirtschaft fühlt sich wie in einem Monopoly-Spiel bei dem es immer wieder heißt: Zurück auf Los. Es droht eine Endlosschleife“, konstatiert Elke Döring. Wir brauchen Planbarkeit und ein auf stimmige Hygienekonzepte basiertes Wiedererstarken von Vertrauen, Sicherheit und Normalität. Ideen und Maßnahmen wie dies gelingen kann, liegen seit Monaten auf dem Tisch. Spätestens nach dem Oster-Lockdown sollten die Öffnung der Hotellerie und Gastronomie erfolgen. Dafür macht die IHK konkrete Vorschläge:

Öffnung der Außengastronomie („sit and enjoy“).
Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen sollen pro Tisch nach Terminbuchung – bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100
die Außengastronomie besuchen dürfen. Die Öffnung soll ohne tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest erfolgen und bereits bekannte und erprobte Hygieneregelungen sollen eingehalten werden.

Öffnung der Innengastronomie („click and eat“).
Zugangsvoraussetzung ist ein maximal 48 Stunden alter Selbst- oder Schnelltest, der bei einer der zahlreichen Teststellen gemacht werden könnte.
Mit Terminbuchung sollen maximal fünf Personen pro Tisch aus zwei Hausständen wieder die Innengastronomie besuchen dürfen. Die bereits bekannten und erprobten Hygieneregelungen, zum Beispiel Tischabstände, gelten unverändert.

Öffnung der Beherbergungsbetriebe (inkl. Camping) für private Übernachtungen („test and sleep“).
Zugangsvoraussetzung ist ein maximal 48 Stunden alter Selbst- oder Schnelltest. Die Testpflicht gilt dann auch für dienstlich veranlasste Übernachtungen und unverändert für Gäste aus dem Ausland. Bereits bekannte und erprobte Hygieneregelungen, zum Beispiel die Auflagen beim Frühstück, gelten dabei unverändert. Bei einem Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb von mehr als 72 Stunden ist ein erneuter negativer Selbst- oder Schnelltest erforderlich, der am Aufenthaltsort gemacht werden kann. Die Betriebe sollten auf freiwilliger Basis Selbsttests zur Verfügung stellen, um die Sicherheit des Gastes zu erhöhen.
Elke Döring: „Mit diesen Vorschlägen könnte leicht eine Grundlage geschaffen werden, auf der die Landesregierung zumindest dieser Branche ohne großes Risiko eine seriöse Perspektive geben könnte. Außerdem empfehlen wir die Ergebnisse des Modellversuchs in Tübingen genauestens im Auge zu behalten und dieses Modell, soweit erfolgreich, neben einer massiven Erhöhung der Impfungen unter Einbeziehung von Haus- und Betriebsärzten, schnellst möglich in weiteren Städten umzusetzen.“

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