Wer für sein Handy ein neues Prepaid-Starterpaket erwirbt, sollte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Registrierungsvorgang nicht zu lange warten. Darauf weist Alexander Kuch vom Telekommunikations-Portal teltarif.de hin. "Man denkt, man wäre vielleicht auf der sicheren Seite, wenn man frühzeitig ein Prepaid-Starterpaket kauft, um dieses dann in einigen Monaten vor einer Reise zu aktivieren oder vor einem Event, bei dem man viel Datenvolumen benötigt. Doch das kann nach hinten losgehen", warnt Kuch, der schon bei mehreren akuten Fällen zwischen Prepaid-Kunden und deren Providern vermitteln musste.

Diese Missverständnisse existieren bei Prepaid-Karten

Zu Prepaid-Karten fürs Handy gibt es nach wie vor einige Missverständnisse bei Verbrauchern. Viele Handy-Kunden gehen davon aus, dass sie ihre Prepaidkarte auch noch nach Jahren aktivieren können oder dass diese dann nach einer Aktivierung ohne Guthaben-Aufladung jahrelang zur Verfügung steht. "Handy-Kunden müssen wissen, dass Prepaid-Karten kein Wohltätigkeits-Artikel sind. Benutzt der Kunde die SIM-Karte nicht oder lädt er nur selten oder nie Guthaben auf, schalten viele Provider die Karte irgendwann ab", stellt Kuch klar.

Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Karte aktiv genutzt wird, Guthaben vorhanden oder eine Tarif-Option gebucht ist. "Die AGB erlauben es auch dem Provider jederzeit mit einer Frist von vier Wochen, die Prepaidkarte zu kündigen – ohne Angabe von Gründen. Eine Mindestvertragslaufzeit wie bei einem Vertrag gibt es nämlich nicht", klärt Alexander Kuch auf.

Ebenso falsch ist die Annahme, man könne einfach eine unregistrierte Prepaidkarte monate- oder gar jahrelang in die Schublade legen und mit der Aktivierung erstmal abwarten. "Das interpretieren die Provider in der Regel als Desinteresse und vergeben die Rufnummer anschließend neu. Die Registrierung ist dann nicht mehr möglich", fasst Kuch zusammen.

Startguthaben muss nicht ausbezahlt werden

In einem konkreten Fall wandte sich ein Kunde der Telekom an teltarif.de, der sieben unregistrierte Prepaidkarten der Deutschen Telekom fünf Jahre aufbewahrt hatte und nun erstmals aktivieren wollte. Das war nicht mehr möglich und für den Kunden ärgerlich, da er seinerzeit insgesamt 70&Euro für die Starterpakete bezahlt hatte. Regulär wäre das Geld weg gewesen, die Telekom erklärte sich auf Nachfrage von teltarif.de aber auf Kulanz bereit, den Betrag zu erstatten.

"Viele Prepaid-Kunden denken, sie müssten bei einer Kündigung der Prepaidkarte das gesamte Guthaben ausbezahlt bekommen. Das ist aber nicht der Fall", warnt Kuch. Denn der Provider muss nur vom Kunden selbst aufgeladenes Guthaben wieder erstatten, nicht aber Start- oder Bonusguthaben. "Mit der Bezahlung von beispielsweise 10&Euro für das Starterpaket hat der Kunde nämlich lediglich die Dienstleistung und den Tarif gekauft, aber nicht das Startguthaben. Das hat der Provider freiwillig gewährt, und darum verfällt dieses bei einer Deaktivierung der Karte", fasst Alexander Kuch zusammen.

Es ergibt also überhaupt keinen Sinn, SIM-Karten zu horten und unregistriert zu Hause aufzubewahren. Möglicherweise hat der Provider nämlich inzwischen nicht nur die Rufnummer neu vergeben, sondern der auf dem Starterpaket hinterlegte Alt-Tarif existiert im Kundensystem gar nicht mehr. In jedem Fall schlägt dann der Registrierungsversuch fehl. "Prepaid-Karten sollten also baldmöglichst nach dem Kauf entweder im Shop, per Post-Ident oder über ein Video-Ident-Verfahren aktiviert werden", empfiehlt Kuch abschließend.

Weitere Informationen zu unregistrierten SIM-Karten: https://www.teltarif.de/s/s83909.html

Selbst aufgeladenes Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen: https://www.teltarif.de/prepaid/guthaben/gueltigkeit.html

Die Möglichkeiten: Prepaid-SIM-Karte aktivieren und freischalten: https://www.teltarif.de/prepaid/aktivieren/

 

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