Die heutige dritte Tarifverhandlung über mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die rund 160.000 Beschäftigten in der deutschen Fleischwirtschaft ist ohne Ergebnis, und ohne dass ein neuer Verhandlungstermin vereinbart wurde, unterbrochen worden.

Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sagte im Anschluss an die mehrstündigen Verhandlungen: „Die Arbeitgeberseite hat zum dritten Mal kein ernstzunehmendes Angebot vorgelegt. Die Quittung gibt’s in den nächsten Wochen. Wir werden nun die Beschäftigten in den Betrieben über die Dauer-Blockade der Arbeitgeber informieren und zu Streiks aufrufen. Die Leute waren schon vor der heutigen Tarifverhandlung extrem sauer – die Stimmung in den Betrieben wird sich jetzt noch weiter aufheizen.“ 

Weiter sagte der stellvertretende NGG-Vorsitzende: „Es gibt also weiter keinen deutschlandweiten Tarifvertrag mit der NGG. Gemäß dem Arbeitsschutzkontrollgesetz dürfen die Unternehmen der Fleischbranche somit ab dem 1. April keine Leiharbeit mehr einsetzen. Mögliche Probleme in der kommenden Grillsaison haben sich die Arbeitgeber selber zuzuschreiben. Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Verhandlungspartner die Tragweite der heutigen Blockade erkennen: Unternehmen, die ab dem 1. April Leiharbeit einsetzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 Euro geahndet wird.“  

Das heute von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot sieht einen Mindestlohn von 10,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Juli 2021 vor. Freddy Adjan: „Arbeitgeber, die Jahr für Jahr Millionen-Umsätze einfahren, bezeichnen 10,50 Euro pro Stunde als ihre Schmerzgrenze. Für diejenigen, die weiter mit solch einem Armutslohn klarkommen sollen, ist das der pure Hohn.“

Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

  • Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,
  • Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.

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