Am 23. und 24. April findet die Vollversammlung des ZdK statt, diesmal in Verbindung mit der Wahl von Einzelpersönlichkeiten in die Vollversammlung. Diese Wahl begann bereits im Vorfeld des Treffens, pandemiebedingt digital. Im ersten Wahlgang haben nun auf Anhieb 27 Frauen und Männer mehr als 50 Prozent der Stimmen erreicht – und sind damit mit folgenden Stimmergebnissen gewählt:

 

Karin Kortmann (133), Prof. Dr. Dorothea Sattler (123), Prof. Dr. Birgit Aschmann (118), Prof. Dr. Claudia Nothelle (118), Sr. Philippa Rath (118), Dr. Claudia Lücking-Michel (117), Malu Dreyer MdL (116), Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (113), Prof. Dr. Thomas Söding (111), Prof. Dr. Bernhard Emunds (110), Johanna Beck (109), Dr. Peter Frey (100), Prof. Dr. Anja  Middelbeck-Varwick (98), Marie von Manteuffel (94), Bettina Jarasch MdA (93), Prof. Dr. Julia Knop (93), Prof. Monika Grütters MdB (92), Dr. Clemens Ladenburger (91), Daniel Günther MdL (89), Dr. Barbara Hendricks MdB (88), Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins (87), Manfred Weber MdEP (87), Bernd Hagenkord SJ (85), Dr. Martina Kreidler-Kos (85), Katharina Norpoth (83), Annegret Kramp-Karrenbauer MdB (82), Gudrun Lux (82).

Das Wahlergebnis wurde den Mitgliedern der Vollversammlung heute kurz vor 13 Uhr bekannt gegeben.

Ein 2. Wahlgang ist nötig, da insgesamt 45 Plätze zu besetzen sind. Weitere 18 Personen müssen also hinzugewählt werden. Dieser folgende Wahlgang findet direkt im Anschluss an die Vollversammlung statt (25. – 28. April). Aktuell fragt das ZdK alle noch nicht gewählten Kandidatinnen und Kandidaten, ob sie für diesen 2. Wahlgang erneut kandidieren. Die Wahlliste für den 2. Wahlgang wird am Donnerstag, 22. April, um ca. 17 Uhr veröffentlicht. Dann steht zweifelsfrei fest, wer für den 2. Wahlgang kandidiert.

 

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Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

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