(ZVG) Auf die anhaltende Aktualität der „Grünen Charta von der Mainau“ macht der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) aufmerksam. Das Dokument wurde am 21. April 1961 vom ZVG mitunterschrieben und ist bis heute ein wichtiges Dokument für die Stadtgrünplanung und das Umweltbewusstsein.

„Die vergangenen Monate haben uns besonders die Bedeutung von Gärten und öffentlichem Grün gezeigt“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz.

„Ob in Parks, Alleen, auf Friedhöfen oder für die Gebäudebegrünung – die gärtnerischen Betriebe produzieren, pflanzen und pflegen das, was Stadtgrün ausmacht“, führt Mertz weiter aus. Mit ihrer Expertise und ihrer Erfahrung tragen sie in großem Maße dazu bei, dass die Städte grüner und lebenswerter werden. Pflanzen verringern die Feinstaub- und CO2-Belastung; sie senken die Temperatur in bebauter Umgebung, bieten Tieren Habitate und steigern das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung. Gärten und öffentliches Grün helfen den Menschen nachweislich, Corona-Beschränkungen in anderen Bereichen für sich auszugleichen.

„Bereits vor 60 Jahren wurde erkannt, dass ein Ausgleich zwischen Wirtschaft und Natur herzustellen ist und eine pflegende, gestaltende und planvolle Naturschutzarbeit nötig ist“, so der ZVG-Präsident.

So werden in der Charta nicht nur eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung und Grünordnungspläne gefordert, sondern auch ausreichender Erholungsraum, die Schonung und nachhaltige Nutzung des vorhandenen natürlichen oder von Menschenhand geschaffenen Grüns; zudem verstärkte Maßnahmen zum Boden, Klima- und Wasserschutz, Ausbau der Forschung und die stärkere Berücksichtigung der natur- und landschaftskundlichen Grundlagen im Erziehungs- und Bildungswesen.

Über Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Seit 1957 trafen sich auf der Insel Mainau auf Einladung von Graf Lennart Bernadotte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu den Mainauer Rundgesprächen, aus denen die "Grüne Charta von der Mainau" entstand. Zu den Unterzeichnern gehörte ZVG-Gründungspräsidenten Dr. h.c. Ernst Schröder.

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