Die Bayerische Sportjugend (BSJ) im BLSV begrüßt den gestrigen Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung, der die Regelungen des Bundesinfektionsgesetzes für den Sport von Kindern auch in der aktuellen Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) umsetzt. Demnach ist Kindern unter 14 Jahren in Bayern seit heute auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet.

Die Bayerische Sportjugend (BSJ) im BLSV freut sich über das Einlenken der bayerischen Staatsregierung im Sinne der Kinder. Dazu der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend, Dr. Volker Renz: „Nachdem in Bayern zunächst nicht alle Möglichkeiten der sog. ‚Bundes-Notbremse‘ im Sinne des Kindersports genutzt werden sollten, haben wir uns bei der Politik intensiv für ein Umdenken stark gemacht. Wir begrüßen den gestrigen Kabinettsbeschluss sehr. Die Berichte über die katastrophalen Auswirkungen der monatelangen Bewegungslosigkeit auf die Psyche und körperliche Verfassung unserer Kinder häufen sich, die Konsequenzen werden wir als Gesellschaft in der Zukunft zu spüren bekommen und zu bezahlen haben. Insofern entspricht die Entscheidung dem Wunsch vieler Menschen und wird von wissenschaftlichen Experten positiv bewertet. Diese wichtige Entscheidung der Vernunft wird vielen Kindern und ihren Familien in ihrem täglichen Alltag zugutekommen.“

Impfpriorisierung für in Kinder- und Jugendhilfe Tätige möglich

Die aktuellen Regelungen verlangen von Übungsleitern bzw. Trainern einen negativen Corona-Test. Anleitungspersonen müssen dabei auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests vorlegen. Gleichzeitig wurde bekannt, dass vollständig geimpfte Personen denjenigen mit negativem Test gleichgestellt werden. In diesem Zusammenhang weist die Bayerische Sportjugend darauf hin, dass im Kinder- und Jugendsport tätige ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die sog. dritte Impfpriorität fallen und sich daher früher impfen lassen können. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es unter https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html.

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