Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bringt auch für die ÖPNV-Nutzung Neuerungen. So ist nach dem InfektionsSchutzGesetz nun in Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Eine medizinische Maske ist in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt.

Ziel ist, den Schutz vor Ansteckung gerade auch im Nahverkehr weiter zu verbessern. Die Fahrgäste werden gebeten, sich vor der Fahrt über die aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das ggf. bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten.

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske ausgenommen.

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