Der Corona Reiseschutz für FTI- und BigXtra-Gäste wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert – und zusätzlich ausgeweitet: So werden die Unterbringungs- und Rückflugkosten für positiv getestete Urlauber im Quarantänefall übernommen.

Sicherer Rundumschutz vor und während des Urlaubs: Dieses Reiseversprechen gibt die Unternehmensgruppe für FTI und BigXtra ab 1. Mai aus. Zum einen verlängert die FTI GROUP für ihre beide Marken den Corona-Reiseschutz, der Gäste bei Buchung einer Pauschalreise im Falle eines positiven PCR-Tests vor Urlaubsstart absichert, bis 31. Mai 2021. Zweitens baut die FTI GROUP ihre Leistungen für Reisende im gleichen Buchungszeitraum zum Rundumschutz aus, sodass ihnen auch am Urlaubsort keine Zusatzkosten im Quarantänefall entstehen. „Wir wissen, dass bei der Urlaubsentscheidung heute mehr denn je Sicherheit und Schutz die Hauptrollen spielen, weshalb wir ein Rundum-Sorglos-Paket für unsere Gäste geschnürt haben. Mit diesem Reiseversprechen garantieren wir auch in herausfordernden Zeiten Urlaubern eine unbeschwerte Auszeit mit maximaler Sicherheit – und das ohne Aufpreis“, erklärt FTI Group Managing Director Ralph Schiller und ergänzt: „Wer vor oder während der Reise an Corona erkrankt, muss sich dadurch um nichts kümmern außer um seine Genesung.“

Rundumabsicherung für Gäste bei positivem PCR-Test von Ab- bis Rückreise
Konkret besagt das Corona Reiseversprechen, dass Gäste von FTI und BigXtra bei Neubuchung einer Flugpauschalreise im Zeitraum vom 1. bis 31. Mai 2021 von Anfang bis Ende des Urlaubs abgesichert sind, sofern die späteste Rückreise am 31. Oktober 2021 erfolgt: Sollte der Reisende etwa bei einem PCR-Test ab 72 Stunden vor Urlaubsbeginn positiv getestet werden, so werden ihm anfallende Stornierungskosten bis 1.500 Euro pro Person vom Versicherungspartner HanseMerkur zurückerstattet. Wird eine Infektion mit dem Coronavirus erst bei Einreise, während des Aufenthalts oder vor Rückflug festgestellt, so übernimmt der Veranstalter im Quarantänefall für den Gast sowie möglichen Mitreisenden derselben Buchung zusätzliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis maximal 14 Tage. Auch alle Gebühren, die für die Organisation eines des neuen Rückflugs entstehen, werden bis maximal 500 Euro pro Person – gedeckelt bei 3.500 Euro an Flugkosten je Buchung – erstattet. Eingeschlossen sind auch eine reisemedizinische Beratung, Informationen und Assistance über eine 24/7 Notfall-Hotline während der Reise sowie eine Unfallversicherung bis 25.000 Euro im Zielgebiet. „Mit dem Corona Reiseversprechen verschaffen wir Gästen die Gewissheit, dass sie auch bei einem positiven Testergebnis risikofrei und ohne mögliche Zusatzkosten abgesichert sind“, resümiert Schiller.
Das neue Corona Reiseversprechen ist gültig für Pauschal- oder Rundreisen inklusive Flug sowie für X-Buchungen mit FTI und BigXtra. Optional ist der FTI FLEXPLUS-Tarif hinzubuchbar, der kulante Umbuchungs- und Stornomöglichkeiten bis 15 Tagen vor Abreise bietet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FTI Touristik GmbH
Landsberger Straße 88
80339 München
Telefon: +49 (89) 2525-0
Telefax: +49 (89) 2525-6565
http://www.fti.de

Ansprechpartner:
Angela Winter
Leiterin Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 2525-6190
Fax: +49 (89) 2525-6191
E-Mail: presse@fti.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel