Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai 2021 macht auf Diskriminierungen gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aufmerksam. Zu diesem Anlass informiert LIEBESLEBEN, eine Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung sexueller Gesundheit, zu den Gefahren sogenannter Konversionsbehandlungen. Diese zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Seit dem Jahr 2020 sind Konversionsbehandlungen für Jugendliche in Deutschland gesetzlich verboten.

 

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA, betont: „Zum Auftrag der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN zählt, im Kontext der sexuellen Gesundheit potenziell von Konversionsbehandlungen Gefährdete zu informieren und zu unterstützen. Zielsetzung dabei ist, Selbstbestimmungsrechte zu stärken, Akzeptanz zu fördern und dazu auch den Freundeskreis, die Familie und Personen im schulischen Umfeld zu erreichen. Deshalb stellt die Initiative LIEBESLEBEN zum Thema Konversionsbehandlungen auf www.liebesleben.de und in den sozialen Netzwerken Informationen und Hinweise auf Beratungsangebote zur Verfügung.“

 

Schwerwiegende Folgen von Konversionsbehandlungen

Gutachten belegen, dass Konversionsbehandlungen einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit der Betroffenen darstellen. Sie haben schädliche Effekte auf die individuelle Psyche und können zu Ängsten, Isolation und Depressionen führen. Die von der Bundesrepublik Deutschland gegründete Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht für Deutschland von mindestens 1.000 Behandlungsversuchen gegen die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung jährlich aus.

Deutschland kommt Vorreiterrolle zu beim Schutz vor Konversionsbehandlungen

Bereits die grundlegende Annahme einer Behandlungsbedürftigkeit sexueller Orientierungen oder geschlechtlicher Identitäten widerspricht internationalen Standards, etwa denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Konversionsbehandlungen sind daher in vielen Ländern in der Diskussion und teilweise geächtet oder indirekt verboten. Ein landesweites gesetzliches Verbot, wie es in Deutschland für Jugendliche besteht, gibt es bislang weltweit nur in sehr wenigen Ländern.

Weiterführende Informationen der BZgA zum Thema sexuelle Gesundheit sowie zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt unter:

www.liebesleben.de/vielfalt

https://twitter.com/LIEBESLEBEN_DE

www.facebook.com/liebesleben.de

www.instagram.com/liebesleben_de

 

Über die BZgA-Initiative LIEBESLEBEN:

LIEBESLEBEN ist eine Initiative zur Förderung sexueller Gesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Mit LIEBESLEBEN informiert die BZgA rund um ein sexuell selbstbestimmtes Leben und bietet niedrigschwellige Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 8992-0
Telefax: +49 (221) 8992-300
http://www.bzga.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel