Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) schließt sich als Mitunterzeichner einer Initiative digitalpolitischer Akteure gegen die geplante Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) im “Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts” an. Besonders kritisiert das Bündnis die Reform des “Artikel 10-Gesetzes” und die daraus abzuleitende Verpflichtung für Anbieter von Kommunikationsdiensten, die Sicherheit und Integrität ihrer eigenen Dienste einzuschränken. Hierzu zählt die geplante Verpflichtung für Unternehmen, die Behörden bei der Quellen-TKÜ aktiv zu unterstützen. In einem gemeinsamen Brief hat der BITMi mit weiteren Unternehmen und Verbänden seine Kritik an die zuständigen Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertreter geäußert.

Der BITMi blickte deshalb mit großem Interesse auf die heutige Anhörung zum geplanten Vorhaben vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Aus Sicht der Unterzeichner ist die geplante Ausweitung der Quellen-TKÜ nicht vereinbar mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und Verschlüsselung in der Informationstechnik und ein Hemmnis für eine breite Digitalisierung unserer Gesellschaft. Die vorgesehene Mitwirkungspflichten für Unternehmen bei der Implementierung von Überwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste hat ungewollte Nebenwirkungen. Kommunikationsdienstleister als verlängerten Arm der Nachrichtendienste zu etablieren hätte zur Folge, dass das Vertrauen in Sicherheitslösungen Made in Germany nachhaltig geschwächt werden würde – ein Rückschlag für die Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Unternehmen. „Die Digitalunternehmen dürfen nicht in die Verantwortung genommen werden, wenn es um die Erfüllung der Pflichten des Staates geht. Digitale Souveränität können wir als Gesellschaft nur erreichen, wenn eine breite Zustimmung für digitale Lösungen vorhanden ist. Sicherheit in der Kommunikation ist dabei ein zentraler Faktor. Dem stünde eine Aufweichung, zum Beispiel von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, klar entgegen“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Eine nachhaltige und rechtssichere Lösung lässt sich nur mithilfe gemeinsamer Beratungen zwischen Digitalwirtschaft und Politik unter der Einbeziehung der Zivilgesellschaft erreichen. Eine übereilte Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes mit dem unbestreitbar wichtigen Ziel der Stärkung der inneren Sicherheit ist dabei nicht zielführend und bedarf gründlicherer Abwägungen.

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