Am 05.06.2021 ist der Tag der Organspende: mehr als 9.200 schwer kranke Menschen hoffen auf eine Organtransplantation, davon 1.120 auf ein Herz. Der Anteil der Kinder unter den Neuanmeldungen für ein Spenderherz liegt bei 8,4 Prozent. 90 Kinder verstarben auf der Warteliste, weil nicht rechtzeitig ein Organ gefunden werden konnte. Unsere Interviewpartner, Fam. C. und Michael G. schildern eindrücklich, wie sie die Wartezeit erlebt haben und wie sich ihr Leben nach der Herztransplantation verbessert hat.

Im Februar 2021 bekamen im Herzzentrum Leipzig die dreizehnjährigen Zwillingsbrüder Kilian und Jamie innerhalb von drei Tagen jeweils ein neues Herz. Beiden ging es gleich deutlich besser. Sie können jetzt wieder Fahrrad fahren und Fußball spielen. Das dürfte weltweit einmalig sein.

Manche herzkranken Kinder warten über Monate oder sogar über Jahre auf ein Spenderherz. Währenddessen kann sich ihr Zustand auch dramatisch verschlechtern. Sie sind auf ein oft riesiges Herz-Unterstützungssystem angewiesen, verbringen einen Teil ihrer Kindheit in der Herzklinik und warten gemeinsam mit ihren Eltern verzweifelt auf den erhofften Anruf: „Wir haben für ihr Kind ein Herz gefunden“. Denn neben einigen medizinischen Parametern, wie die Blutgruppe, muss auch die Größe des Spenderorgans zum Empfänger passen. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) konnten im vergangenen Jahr nur 21 Kinder unter 15 Jahren mit einer Herztransplantation gerettet werden, im Jahr 2019 waren es noch 44.

Obwohl Eurotransplant (Organisation für die Zuteilung von Spenderorganen) Kinder bevorzugt listet, weil ihnen sonst irreparable Entwicklungsstörungen drohen, sinkt die Zahl der Spenderorgane dramatisch.

Wichtig ist es,

  • dass sich möglichst alle Menschen mit einem Organspendeausweis schriftlich festlegen, ob sie Spender sein möchten oder nicht,
  • die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken gestärkt werden für die sensiblen Gespräche mit Hinterbliebenen,
  • die potenziellen Entnahme-Kliniken mit Anreizen sensibilisiert werden. Dazu gibt die 2020 in Kraft getretene Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer vor, dass im Krankenhaus der Wunsch nach einer Organspende ermittelt werden soll. Das muss bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der irreversible Hirnfunktionsausfall unmittelbar bevorsteht oder als bereits eingetreten vermutet wird, geschehen.

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