In der morgigen 233. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10.06.2021 soll das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt und beschlossen werden. Bereits heute, am 9. Juni 2021, wurden weitere Überbrückungshilfen für Wirtschaftsunternehmen beschlossen. Analog dazu ist die Fortführung des Pflege-Schutzschirmes für Pflegeunternehmen zwingend notwendig. Dazu erklärt Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V.:

„Die Fortgeltung des Pflege-Schutzschirmes und damit die Erstattung der Mindereinnahmen und Mehrausgaben ist für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste existenzsichernd. Vor allem brauchen die Pflegeunternehmen Planungssicherheit für die Zeit ab dem 1. Juli. Noch immer verzeichnen sie Einnahmeausfälle, weil kurzfristig Pflegeplätze abgesagt oder Aufträge storniert werden. Und auch Pflegekräfte fallen noch immer pandemiebedingt aus. Damit der Schutzschirm auch über den 30. Juni hinaus die Unternehmen weiter vor personellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten schützen kann, appellieren wir an die Abgeordneten des Bundestages: Lassen Sie nach all den Anstrengungen die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste jetzt nicht im Regen stehen.“

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessenvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzen sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der gemeinsame Umsatz liegt bei rund zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege war viele Jahre berufenes Mitglied in der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ist Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Reinhardtstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 6780637-0
Telefax: +49 (30) 6780637-22
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de

Ansprechpartner:
Andrea Renatus
Leiterin der Geschäftsstelle
Telefon: +49 (30) 6780637-10
Fax: +49 (30) 6780637-22
E-Mail: renatus@arbeitgeberverband-pflege.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel