• EZB legt überarbeitete Fassung des Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit und des entsprechenden neuen Fragebogens zur öffentlichen Konsultation vor
  • Neuerungen dienen der Verbesserung des Gesamtprozesses, der Erläuterung des Diversitätsansatzes der EZB und der Einführung aufsichtlicher Erwartungen zu Klima- und Umweltrisiken
  • Konsultation beginnt heute und endet am 2. August 2021

Die Europäische Zentralbank (EZB) eröffnet heute ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf einer überarbeiteten und umfassenderen Version ihres Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit und zum Entwurf eines entsprechenden neuen Fragebogens. Diese Dokumente sollen den Leitfaden vom Mai 2018 und den Fragebogen aus dem Jahr 2016 ersetzen.

Die in den Neufassungen enthaltenen Verbesserungen zielen darauf ab, die aufsichtlichen Anforderungen zu erhöhen sowie die Transparenz, Qualität und Effizienz der Beurteilungen und der zugehörigen Verfahren zu steigern. Zugleich führt die EZB aufsichtliche Erwartungen zu Klima- und Umweltrisiken ein und erläutert ihren Diversitätsansatz.

Insbesondere sieht der Entwurf des Leitfadens vor, dass schwerwiegende aufsichtliche Feststellungen, die sich auf die Eignung eines Leitungsorganmitglieds auswirken können, stärkere Beachtung finden, und zwar auch dann, wenn das Mitglied nicht direkt für sie verantwortlich wäre, es jedoch für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte und die sachgerechte Entscheidungsfindung gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Leitungsorgans individuell zur Rechenschaft gezogen würde.

In dem überarbeiteten Leitfaden finden sich ausführlichere Informationen darüber, wie die erneute Beurteilung von Leitungsorganmitgliedern zu erfolgen hat, falls nach deren Ernennung neue wesentliche Tatsachen bekannt werden. Zudem werden Banken, für die das nationale Recht ein Ex-post-Regime vorsieht, in dem Leitfaden angehalten, ihre Anträge zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit bei der EZB einzureichen, bevor ein Mitglied eines Leitungsorgans bestellt wird.

Klima- und Umweltrisiken werden im Rahmen der Aufsichtstätigkeit zunehmend an Bedeutung gewinnen, sodass entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen der Leitungsorganmitglieder künftig als relevant erachtet werden.

Bei der Beurteilung der Eignung von Leitungsorganen in ihrer Gesamtheit wird nun auch das Kriterium der Geschlechterdiversität eine Rolle spielen. Es ergänzt den Ansatz einer ausreichend hohen Diversität des Leitungsorgans im Hinblick auf Fachwissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder. Die Diversitätsbeurteilung ist mit der laufenden Aufsicht verzahnt, und diesbezüglich relevante Feststellungen aus den Governance-Beurteilungen können bei der Prüfung der gesamtheitlichen Eignung berücksichtigt werden.

Die EZB hat sich über längere Zeit mit der Feinjustierung und Einführung der vorstehend genannten Grundsätze befasst. Dieser überarbeitete Ansatz mit einigen neuen Elementen wird nun zur Konsultation vorgelegt.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Fragebogen für die Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit aktualisiert, um den seit 2016 neu entwickelten Grundsätzen und Praktiken Rechnung zu tragen. Der Fragebogen bündelt notwendige Informationsanfragen und ermöglicht dadurch ein höheres Maß an Effizienz und Harmonisierung innerhalb des einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie eine Verbesserung der Datenqualität. Das Ergebnis der Konsultation, die heute beginnt und bis zum 2. August 2021 dauert, wird in der Endfassung des Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit und des entsprechenden Fragebogens berücksichtigt. Die Textentwürfe können auf der EZB-Website zur Bankenaufsicht eingesehen werden.

Am 15. Juli 2021 wird die EZB im Rahmen dieser Konsultation eine öffentliche Anhörung via Webex durchführen. Informationen zur Teilnahme an der Anhörung und zum Einreichen von Kommentaren sind hier abrufbar. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation veröffentlicht die EZB eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen.

 

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