Die stabile Inzidenz unter 35 im Landkreis Rastatt macht es möglich: Das Residenzschloss und Schloss Favorite öffnen am Donnerstag, den 17. Juni wieder ihre Tore. Bei Führungen können die Gäste die beiden markgräflichen Schlösser sowie die Schlosskirche entdecken. Für den Besuch ist die Erfassung der Kontaktdaten erforderlich: digital über den Link auf der Webseite www.schloss-rastatt.de bzw. www.schloss-favorite-rastatt.de oder vor Ort.

Gäste herzlich willkommen

Wegen der anhaltend stabilen Inzidenz unter 35 können das Residenzschloss und Schloss Favorite ab Donnerstag, dem 17.6. wieder ihre Tore öffnen. Die Zeiten sind noch eingeschränkt: die Residenz und die Schlosskirche sind zunächst von donnerstags bis sonntags und an Feiertagen von 11 bis 17 Uhr mit Führungen zugänglich. Schloss Favorite öffnet samstags, sonntags und an Feiertagen, ebenfalls von 11 bis 17 Uhr. Da die Beletage noch geschlossen bleiben muss, finden die Führungen im Erdgeschoss statt. Jeweils zehn Personen können sich gleichzeitig im Monument aufhalten. Das Wehrgeschichtliche Museum Rastatt soll zum gleichen Zeitpunkt wie das Residenzschloss wiedereröffnet werden, sodass den Besuchern ein weiteres attraktives Ziel zur Verfügung steht.

SERVICE

ÖFFNUNGSZEITEN (vorerst eingeschränkt)

Residenzschloss Rastatt                       Do-So, Feiertage 11 bis 17 Uhr

Schloss Favorite                                  Sa, So, Feiertage 11 bis 17 Uhr

PREIS

Residenzschloss Rastatt

Erwachsene     8,00 €

Ermäßigte        4,00 €

Familien          20,00 €

Schloss Favorite

5 Euro (Sonderpreis, da Beletage nicht zugänglich)

Maximale Personenzahl: 10

VORAUSSETZUNGEN für den Besuch

Erhebung Kontaktdaten:

Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort oder über das Kontaktformular unter www.schloss-rastatt.de bzw. www.schloss-favorite-rastatt.de erfolgen.

Es gelten die üblichen Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes. Es gilt eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Gäste ab 6 Jahre. Bitte eine Maske (medizinische Masken oder FFP2 Masken) mitbringen. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
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76646 Bruchsal
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Telefax: null
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