Ist die Schule aus, gibt es die Waisenrente noch bis zum 27. Lebensjahr: für alle, die weiter lernen. Auch wenn der neue Ausbildungsabschnitt selten direkt im Anschluss beginnt, wird die Rente für bis zu vier volle Monate weitergezahlt. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Um die jungen Menschen weiter zu unterstützen, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung auch in dieser Übergangszeit. Wer also im Juni die Schule verlässt, sollte spätestens am 1. November mit einer neuen Ausbildung starten. Ausbildung ist dabei ein weitgefasster Begriff. Neben Schule und Studium zählen auch Berufsausbildung, bestimmte Weiterbildungen, Freiwilligendienste oder berufsvorbereitende Maßnahmen dazu.

Weitere Informationen gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.

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