Leider schlafen nicht alle Menschen gut. Schlafstörungen führen teilweise zu erheblichen Einschränkungen in der Gesundheit und im Allgemeinbefinden. Sie sind somit ein allgegenwärtiges Thema, „auf das man aber in unseren Reha- und AHB-Fachkliniken eingestellt ist!“, informiert Dr. med. Harald Berger, Leiter der Hauptabteilung Gesundheit und Teilhabe bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern.

Die Reha- und AHB-Fachkliniken der DRV Nordbayern greifen das Thema "Schlafstörungen" im Rahmen von Vorträgen und im Rahmen von Einzel- bzw. Gruppentherapien auf.

"Fast alle psychischen Erkrankungen und im Besonderen die depressiven Störungen gehen mit Schlafstörungen einher beziehungsweise kündigen sich als Frühsymptom über Schlafstörungen an. Aber natürlich auch beruflich oder durch andere psychische Dauerbelastungen ausgelöste psychische Erkrankungen wie Anpassungsstörungen oder auch die unter dem Label "Burnout" geführten psychophysischen Erschöpfungssyndrome stehen im Zusammenhang mit Schlafstörungen", erklärt Dr. Thomas Kirchmeier, Chefarzt der Höhenklinik Bischofsgrün.

Mit dem Aktionstag am 21. Juni rückt die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e.V. (DGSM) jährlich die Wichtigkeit von Schlaf für die Gesundheit in den öffentlichen Fokus.

Der Frage „Wie ist unser Schlaf in Zeiten von Covid-19?“ geht die DGSM anlässlich ihres diesjährigen Aktionstages nach und stellt Schlaf und Lockdown, Schlaf und Impfwirkung, Schlaf und psychische Gesundheit sowie das Schlafverhalten nach einer Covid-19 Erkrankung in den Fokus.

Im zweiten Jahr der Pandemie wird immer deutlicher: Wer an Covid-19 erkrankt war, muss nicht, aber kann noch lange unter gesundheitlichen Folgen leiden. Oft führt das dazu, dass die Betroffenen zeitweilig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Mediziner sprechen dann vom „Post-Covid-Syndrom“ oder „Long-Covid“.

„Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen der Folgen nach COVID-19 eingeschränkt oder gefährdet ist, können im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine Anschlussrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wenn zur Behandlung von COVID-19 keine Krankenhausbehandlung notwendig war oder die Beschwerden erst später auftreten kann eine medizinische Rehabilitation beantragt werden“, erläutert Dr. med. Harald Berger.

Alle Formulare und Infos zum Thema Rehabilitation findet man im Internet unter: www.drv-nordbayern.de/… und www.klinikverbund-nordbayern.de

Gerne hilft auch das Team des Servicetelefons unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 48018 weiter.

Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser helfen bei der Antragstellung einer Anschlussrehabilitation.

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