Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), der BKK Dachverband (BKK DV) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) haben ein gemeinsames Thesenpapier formuliert, das Impulse für eine zukünftige Patientenversorgung im Krankenhaus gibt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Neuausrichtung der Krankenhausplanung, die Anpassung des Vergütungssystems sowie die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung. Dabei werden die Erfahrungen aus der Pandemie einbezogen und zukünftige Herausforderungen mitgedacht.

Bereits vor der Pandemie wurde deutlich, dass die Krankenhausstrukturen reformbedürftig sind. Diesen Bedarf hat auch der Bundesgesundheitsminister artikuliert. Die Pandemie hat nun nochmals ein besonderes Augenmerk auf die Versorgungsstrukturen gelenkt. Die drei Verbände haben ähnliche Vorstellungen, wie nötige Reformen aussehen sollten und auf dieser Grundlage das gemeinsame Thesenpapier formuliert.

Das Thesenpapier skizziert eine grundsätzliche Neuausrichtung der Versorgungsplanung und ein darauf abgestimmtes Vergütungssystem. Dabei muss die stationäre Versorgung gestuft weiterentwickelt und darauf aufbauend die Finanzierung ausgestaltet werden. Die Verbände sehen regionale und überregionale Netzwerke, in denen Universitätsklinika bzw. Maximalversorger mit ihrer Expertise im Zentrum stehen, als Leitbild für eine neue Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung.

„Über die Krankenhausplanung werden den Krankenhäusern in der Region ihre jeweiligen Aufgaben mit Blick auf den Versorgungsbedarf zugeteilt. Es gibt damit eine gestufte Versorgung, die vom Kooperationsgedanken geprägt ist. Im Mittelpunkt des Netzwerks steht idealerweise ein Universitätsklinikum, das als Koordinierungspartner fungiert und seine Expertise anderen Netzwerkpartnern bereitstellt“, sagt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

„Wir haben eine Krankenhauslandschaft im Blick, die Synergie-Effekte hebt. Unser Leitbild ist die Zusammenführung von medizinischer und pflegerischer Expertise. Dabei müssen die Kapazitäten der Maximalversorgung wie auch der Spezialisten zentral eingebunden werden“, ergänzt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Hand in Hand mit einer neuen Krankenhausplanung muss auch die Rolle von Bund und Ländern geklärt werden, um eine sachgerechte Investitions- und Betriebskostenfinanzierung zu gewährleisten. Das DRG-System muss hierfür weiterentwickelt und um einen neuen Baustein für bedarfsnotwendige Vorhaltungen ergänzt werden. „Dies betrifft die Absicherung der bedarfsnotwendigen Grundversorgung in der Fläche, aber auch die ausreichende Refinanzierung besonderer Vorhaltungen, wie sie typischerweise Universitätsklinika bereithalten“, so Bussmann.

„Wir können gemeinsam entscheidende Impulse setzen, um den notwendigen Umbau der Versorgungsstrukturen über die Sektorengrenzen hinweg zu beschleunigen“, so Franz Knieps. „Das Beispiel unseres europäischen Nachbarn in Dänemark zeigt, dass es möglich ist, im Konsens Krankenhausstrukturen weiter zu entwickeln. Hierfür sind gezielte Investitionen notwendig, damit die Zielmarken Zentralisierung, Spezialisierung und Digitalisierung erreicht werden.“

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