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  • Systemisch relevante Wertpapierfirmen müssen eine Banklizenz beantragen und unterliegen künftig der Bankenaufsicht.
  • Dies gilt für Wertpapierfirmen mit bankähnlichen Risiken und einer Bilanzsumme von mehr als 30 Mrd €.

Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt gemäß den neuen EU-Rechtsvorschriften ab dem 26. Juni 2021 die Aufsicht über die größten und systemisch relevantesten Wertpapierfirmen. Diese Firmen müssen eine Banklizenz beantragen und werden somit künftig durch die Europäische Zentralbank beaufsichtigt. Der neue Rechtsrahmen zielt darauf ab, der spezifischen Geschäftstätigkeit von Wertpapierfirmen und den daraus resultierenden Risiken besser Rechnung zu tragen. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich im Supervision Newsletter vom 19. Mai 2021. 

Betroffen von der neuen Regelung sind Wertpapierfirmen, die über eine hohe Bedeutung im Markt der Wertpapierdienstleistungen aus dem Feld des Investmentbankings verfügen und daher – ähnlich wie Banken – Kredit- und Marktrisiken ausgesetzt sind. Im Einzelnen definiert das EU-Recht systemisch relevante Wertpapierfirmen als solche, die Finanzinstrumente für eigene Rechnung handeln oder Finanzinstrumente mit fester Übernahmeverpflichtung platzieren sowie über eine Bilanzsumme von mindestens 30 Mrd € verfügen. Die dahinterstehende Grundannahme ist, dass solche Wertpapierfirmen bedeutende Risiken in ihren Bilanzen halten. Die EU-Rechtsvorschriften zu Wertpapierfirmen umfassen die Investment Firms Directive, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, und die Investment Firms Regulation, die ab dem 26. Juni 2021 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Es wird erwartet, dass die ersten neu als Banken zugelassenen Wertpapierfirmen in der zweiten Jahreshälfte 2021 in die Liste der beaufsichtigten Banken aufgenommen werden. Ab dem Zeitpunkt der Lizenzierung unterliegen sie der europäischen Bankenaufsicht.

Übersetzung: Deutsche Bundesbank

Anmerkung

  • Mit der neuen Investment Firms Regulation und der neuen Investment Firms Directive wird ein neuer Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen geschaffen. Die größten und systemisch relevantesten Firmen („Class-1-Wertpapierfirmen“) müssen bei der EZB eine Banklizenz beantragen und fallen dann unter die EZB-Bankenaufsicht, die vorsieht, dass bedeutende Banken direkt durch die EZB beaufsichtigt werden. Zuvor standen diese Unternehmen unter der Aufsicht der nationalen Marktaufsichtsbehörden.
  • Wertpapierfirmen, die eine Banklizenz erhalten und die Kriterien für bedeutende Banken erfüllen, werden direkt durch die EZB beaufsichtigt. Institute, die als weniger bedeutend eingestuft werden, unterstehen der Überwachung durch die nationalen Aufsichtsbehörden.
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