Am Freitag hat nun der Bundesrat das Insektenschutzpakt verabschiedet. Bereits am Vorabend hatten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mehrheitlich die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beschlossen, die ein wesentlicher Teil des geplanten Insektenschutzpaketes sind. „Die Politik hat mit dem Beschluss von zusätzlichen Verboten in der Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland eine Chance vertan, den Boom beim kooperativen Naturschutz gemeinsam mit den Bauern voranzubringen", erklärt Stefan Köhler, Umweltpräsident im Bayerischen Bauernverband.  

Beim Insektenschutz leisteten die bayerischen Bauernfamilien über freiwillige Kooperationen bereits enorm viel. "Unsere Betriebe sind bereit dieses Engagement über freiwillige Kooperationen und Programme konsequent auszubauen", erläutert Köhler. Weitere Auflagen und Verbote, wie sie den bedarfsweisen Pflanzenschutz bei Grünland zum Beispiel bei Problempflanzen wie Jakobskreuzkraut und invasiven Arten einschränken und damit wertvolles Futter auf solchen Flächen gefährden, konterkarieren erfolgreiche Naturschutzkooperationen. "In Bayern erbringt jeder zweite Bauer auf jedem dritten Hektar der Landwirtschaftsflächen freiwillig besondere Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsleistungen im Rahmen der bayerischen Agrarumweltprogramme", erklärt Köhler. Massiv kritisiert er, dass die Politik nahezu keine Beiträge beim Insektenschutzpaket durch Wirtschaft und Gesellschaft einfordert werden sowie der anhaltende Flächenverbrauch gänzlich ausgespart wurde. „Insektenschutz geht alle an,“ erklärt Köhler.  

Erfreulich ist, dass eine Unberührtheitsklausel für bestehende Länderregelungen im Insektenschutzpaket vorgesehen ist. "Die Bayerische Staatsregierung muss dies nun verbindlich für die Regelungsbereiche des Insektenschutzpakets des Bundes aufgreifen, um Verschärfungen vor allem bei Streuobst, Grünland und Gewässerrandstreifen in Bayern zu vermeiden", fordert Köhler. Er bedauere, dass der geplante Erschwernisausgleich für Einschränkungen in der Flächenbewirtschaftung nicht für Landwirtschaftsflächen außerhalb von Natura-2000-Gebieten greifen soll: „Jeder Landwirt, der durch zusätzliche Auflagen Mehrkosten oder Verluste erleidet, soltle beim Ausgleich gleich behandelt werden.“

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