Lieferketten: Mit GAP-Analyse auf neue Sorgfaltspflichten vorbereiten
Das nun vom Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bringt für Unternehmen in Deutschland neue Überwachungs- und Steuerungspflichten mit sich. Ab 2023 müssen alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten im Inland die Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen und menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen Mehr








