Wenn eine halbseitige Lähmung das selbstständige Aufstehen aus dem Bett unmöglich macht, und zusätzlich Wahrnehmungsstörungen das Herausheben mit dem Lifter zu einem angsteinflößenden Unterfangen werden lassen, das man lieber vermeidet, mit der Konsequenz, dass man nicht aus dem Bett kommt, dann ist es gut, wenn man eine Physiotherapeutin mit einer guten Idee hat: So wie Christiane Müller. Sie arbeitet als Physiotherapeutin in der Physiotherapie-Ambulanz des Klinikums Darmstadt und betreut Patient*innen in der Emilia Seniorenresidenz. Sie war sich gleich sicher, dass ein Rollboard ein gutes Hilfsmittel für die Bewohnerin ist.

Ein Rollboard ist eine Umlagerungshilfe, die dem medizinischen Personal hilft, Patient*innen in ein anderes Bett oder auf einen Stuhl zu transferieren.

 „Eine Mobilisierung über den Stand war nicht möglich, dazu fehlte es der Bewohnerin bereits an Kraft, aber sie war nach anfänglichen Ängsten durchaus offen für das Sitzen an der Bettkante, was für mich ein wichtiges Indiz war, dass Sitzen im Sessel überhaupt ein Ziel sein könnte. Ich erzählte ihr von der Möglichkeit des Rollboards und dass ich vermutete, dass es für sie das geeignetere Hilfsmittel wäre“, erzählt die Physiotherapeutin, Christiane Müller. Die Bewohnerin war begeistert von der Idee, aber dann kam die Enttäuschung: Die Krankenkasse übernahm trotz Widerspruch und ärztlicher Unterstützung nicht die Kosten für das Rollboard.

Aber Christiane Müller hatte noch eine gute Idee: Sie fragte beim Förderverein des Klinikums Darmstadt nach, ob es nicht eine Möglichkeit für eine Kostenübernahme gäbe. Die gab es. Das Rollboard wurde angeschafft und der Förderverein übernahm die Kosten von knapp 800 Euro. 

„Der Förderverein will insbesondere dort schnell und unbürokratisch helfen, wo medizinische Geräte oder therapeutische Angebote dringend benötigt werden, die nicht aus dem sehr engen, festgelegten Klinik- oder Altenheimbudgets finanziert werden können“, sagt Anke Bettermann für den Vorstand des Fördervereins.

Beim ersten Einsatz des Rollboards gab es bei der Bewohnerin Tränen der Erleichterung und Freunde. „Das will ich jetzt jeden Tag.“

„Wir konnten ihr nicht nur einen Blick vom Flur in den Garten ermöglichen, sondern platzierten sie am großen Tisch im Aufenthaltsraum, wo sie mit anderen Bewohnern Kaffee trinken konnte. Nach knapp zwei Stunden ging es wieder zurück ins Zimmer“, erzählt Christiane Müller weiter. Inzwischen wird die Bewohnerin im Sessel von ihrer Familie ins Café und in den Garten gefahren.

Und nicht nur diese Patientin konnte so mobilisiert werden, sondern noch eine andere, die ebenfalls nach einem Schlaganfall unter einer halbseitigen Lähmung und Wahrnehmungsstörungen leidet.

Auf Wunsch der Pflegedienstleitung wird das Rollboard an einem zentralen Platz aufbewahrt, der dem pflegerischen Personal zugänglich ist, sodass es für alle Bewohner zum Einsatz kommen kann.

Der Verein der Freunde und Förderer des Klinikums Darmstadt e.V. wurde 2011 als gemeinnützige Institution gegründet, um das Klinikum Darmstadt und die Emilia Seniorenresidenz durch Beiträge, Spenden und ehrenamtliches Engagement sowohl materiell als auch ideell zu unterstützen und die Spitzenposition des Klinikums in der Region Südhessen auf bedeutenden medizinischen Forschungs- und Versorgungsgebieten weiter zu sichern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Klinikum Darmstadt GmbH
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 107-0
Telefax: +49 (6151) 107-5449
http://www.klinikum-darmstadt.de

Ansprechpartner:
Ariane Steinmetz
Unternehmenskommunikation und Marketing
Telefon: +49 (61) 51107-6746
E-Mail: ariane.steinmetz@mail.klinikum-darmstadt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel