Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) sieht angesichts regelmäßig wiederkehrender Diskussionen und Unklarheiten über den Einsatz von Consultants in Wirtschaft, Industrie und Public Sector eine große Notwendigkeit einer einheitlichen Definition von Beratungsleistungen. „Nur mit der Festlegung klarer Eckpunkte kann der Interpretations-Wirrwarr beendet werden“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. „Wir erleben immer wieder, dass die Leistungen, die von Consultants erbracht werden, unzureichend von anderen Wissensdienstleistungen, aber auch von Themen wie beispielsweise Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit abgegrenzt werden. Wichtiges Kennzeichen von Unternehmensberatung sei neben ihrer fachlichen und methodischen Kompetenz die gebotene Neutralitäts- und Unabhängigkeitsfunktion. Als weiteres Wesenselement komme die starke Fokussierung auf Veränderungen hinzu, die mit dem unvoreingenommenen Blick auf Strukturen und Probleme der Kunden einhergehe. Fazit Strehlau: „Ohne Unternehmensberatung bleiben Veränderungsprojekte oft auf halbem Wege stecken“. Der Branchenverband der Consultingunternehmen empfiehlt, die folgende Definition grundsätzlich in allen Anwendungssituationen als Maßstab anzulegen: << Unternehmensberatung ist eine professionelle Tätigkeit zur externen und unabhängigen Analyse und Bewertung von Problemen des Auftraggebers, die Erarbeitung von individuellen Lösungen sowie die projektbezogene Begleitung der Umsetzung, mit dem Ziel, Werte zu schaffen sowie notwendige Veränderungen beim Auftraggeber zu fördern. Die Tätigkeit beruht auf einer vertraglichen Grundlage zwischen Auftraggeber und Unternehmensberatung. >>

Mit einer solchen Klarstellung, so der BDU, werde es ermöglicht, wirkliche Beratungsleistungen von anderen Unterstützungsleistungen sachgerecht abzugrenzen. Eine unpräzise Verwendung des Begriffs Beratung führe hingegen auch beispielsweise bei Consultingdienstleistungen im Public Sector zu unnötigen Diskussionen, da selten zwischen den einzelnen Beratungs- beziehungsweise Unterstützungsanlässen – etwa Rechtsberatung, IT-Implementierung, Übersetzungsdienste, PR-Dienste und eben Unternehmensberatung – differenziert wird. Der BDU begrüße daher, dass die Bundesregierung vor diesem Hintergrund kürzlich eine Initiative für ein engeres und breitakzeptiertes Verständnis von Beratungsleistungen angestoßen habe.

Wie notwendig eine größere Differenzierung der Leistungen von Externen im Public Sector ist, zeigen ausgewählte Analysen von Ausgaben für Externe bei Bund und Ländern. Schlüsselt man beispielsweise die Rahmenverträge des Bundes mit externen Dienstleistern insgesamt auf, wird deutlich, dass klassische Unternehmensberatung lediglich 18 Prozent an den Ausgaben ausmacht. Fast 47 Prozent entfallen hingegen auf IT-Dienstleistungen.

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