Trainer müssen einfach mehr wissen
Fortbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen §7 BKrFQV: Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders Mehr






