Der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte wies nach einem Workshop des Verbands die Kommunen ausdrücklich auf die möglichen hohen Folgekosten und Risiken von Trenching beim Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen hin. Viele mittelständische Netzbetreiber hätten in der Veranstaltung die Skepsis der Bauwirtschaft geteilt, die Folgekosten für Kommunen „dieser von einigen Breitbandberatern und Anbietern verharmlosend als alternative Methode zur Glasfaserverlegung propagierten Bauverfahren“ zu unterschätzen. Zwar seien diese für das ausbauende Unternehmen kostengünstiger und beschleunigten angeblich den Netzausbau. „In der Realität aber laufen die Kommunen ohne entsprechende Garantien oder Versicherungen der Netzbetreiber bei Trenching nach Ablauf der im Markt üblichen fünfjährigen Gewährleistungsfrist Gefahr, mit beachtlichen Folgekosten für ihre Haushalte konfrontiert zu werden. Diese können je nach Anlagengröße mittel- bis langfristig durchaus in die Millionen gehen.“ meinte der FRK-Sprecher. Es seien Beispielrechnungen erläutert worden, wonach die Haftung für Schäden an den in der Regel bei Trenching nur in 20 bis 40 Zentimeter verlegten Glasfaserleitungen bei späteren Arbeiten an den deutlich tiefer liegenden eigenen Versorgungsinfrastrukturen danach voll zu Lasten der Kommunen ginge. Deshalb betrachte er den Einsatz von Trenching ohne ausreichende Garantien durch den Netzbetreiber als „ein finanzielles russisches Roulettespiel mit sechs Patronen in der Trommel, bei dem die Kommunen immer häufiger die Verlierer seien, weil sich die mit Trenching ausbauenden Unternehmen nach Ablauf der Gewährleistung in Highspeed aus der Verantwortung schlichen, betont Labonte.

Er weist zudem darauf hin, dass es einige Unternehmen im Markt gäbe, die nur ausbauten, wenn Trenching genehmigt würde, um ihre Investoren mit dem Hinweis auf die hohe Zahl an „Homes Passed“ in weitere Investments zu treiben. Dabei werde häufig nicht darauf hingewiesen, dass die Investitionen für die kostenintensive Erschließung der Gebäude mit Hausanschlüssen und der Erlangung einer Grundstückseigentümererklärung (GEE) sowie Anschlussverträge der Einzelhaushalte noch zu erfolgen hätten. Labonte rät Kommunen daher, sich nicht einschüchtern zu lassen. Denn es gäbe ausreichend, teils sogar neue. Anbieter, die als privatwirtschaftlicher Partner der Kommunen auf den traditionellen, gesetzeskonformen Tiefbau setzten. „Für unsere traditionell mittelständischen, meist lokal oder regional verwurzelten FRK-Mitglieder, gilt die übliche Faustformel: 60 Zentimeter unter dem Bürgersteig, 80 Zentimeter unter der Straße und 120 Zentimeter unter Kreis-, Landes- und Bundesstraßen!‘ Diese Tiefen, gepaart mit einer hervorragenden Dokumentation der verlegten Leitungen, bieten seit vielen Jahrzehnten die Gewähr für ein reibungsloses Zusammenspiel beim Bau und Unterhaltung der Infrastrukturen, wenn früher oder später wieder notwendige Arbeiten anfallen“, erklärt Labonte abschließend.

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