Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche muss nun möglichst schnell als Kassenleistung zugelassen werden. Das fordern die systemischen Fachverbände „Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie“ (DGSF) und „Systemische Gesellschaft“ (SG), nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen hat, die Aufnahme der Systemischen Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kinder und Jugendliche zu prüfen. Die Überprüfung für den Bereich der systemischen Erwachsenenpsychotherapie hatte der G-BA im November 2018 erfolgreich abgeschlossen.

Die wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren für alle Altersgruppen wurde bereits 2008 durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie ausgesprochen. Für eine Übernahme der Behandlungskosten durch die GKV fehlte aber noch das Votum des G-BA. Dies ist nun auch für Kinder und Jugendliche in greifbare Nähe gerückt.

Systemische Therapie bezieht den sozialen Kontext der Patientinnen und Patienten in besonderer Weise mit ein und arbeitet mit Lösungsmöglichkeiten, die in Familien und sozialen Gruppen angelegt sind. „In der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie ist Systemische Therapie schon seit vielen Jahren weit verbreitet und unverzichtbar“, so Dr. Filip Caby, Vorsitzender der DGSF und als Chefarzt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik tätig. „Wir hoffen, dass dieses hochwirksame Verfahren auch Kindern und Jugendlichen außerhalb von Kliniken nicht länger vorenthalten wird.“ Susanne Busching, stellvertretende Vorsitzende der SG und Systemische Familientherapeutin, ergänzt: „Die gute Studienlage lässt uns auf eine zügige Entscheidung des G-BA hoffen. Besonders pandemiebelasteten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien kann so wirksam geholfen werden.“

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