Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Befreiung von der Maskenpflicht
Legt ein Mitarbeiter ein Attest vor, dass es ihm nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann er nicht verlangen beschäftigt zu werden. Ein Arbeitgeber darf dies aufgrund seiner Fürsorgepflicht im Betrieb verweigern. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig, Mehr



