Mehr als 25.000 Unterschriften in fünf Tagen: Die Kampagne #ichrettedeinleben begleitet eine Petition für die bundesweit verpflichtende Einführung von Unterricht in Wiederbelebung – und erzeugt bereits in den ersten Stunden unglaublich viel Aufmerksamkeit. „Wir gehen viral – und damit meine ich jetzt endlich mal nicht Covid!“, jubelt Dr. Carola Holzner, Notärztin aus Duisburg und erfahrene Influenzerin Doc Caro in den Sozialen Netzwerken. Gemeinsam mit Professor Bernd Böttiger, dem Vorsitzenden des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC), startete sie die Kampagne am Sonntag. „Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl wollen wir ein Zeichen setzen“, so Böttiger, „und endlich das Versprechen eingelöst sehen, dass jedes Kind spätestens ab der siebten Klasse in Wiederbelebung unterrichtet wird! Denn dann wird Leben retten so selbstverständlich wie Fahrrad fahren oder schwimmen!“

Böttiger, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln, verweist auf die mehr als 70.000 Menschen, die jährlich in Deutschland an plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand versterben. „Eine stille Pandemie!“, sagt er. Und wäre Wiederbelebung Bürgerpflicht, könnten wir mindestens 10.000 Menschenleben zusätzlich pro Jahr retten – wenn jeder wüsste, was in einer solchen Situation zu tun ist.

Leben retten ist kinderleicht – wenn man weiß, was zu tun ist

Eigentlich ist es ganz einfach: Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand muss sofort mit einer Herzdruckmassage begonnen werden. Denn es befindet sich bei Erwachsenen meist noch genug Sauerstoff im Blut, der aber durch den fehlenden Herzschlag nicht zum Gehirn gelangt. Das muss derjenige in nächster Nähe unbedingt und unverzüglich von außen übernehmen. Denn allein drei Minuten ohne Sauerstoff können das Gehirn irreparabel schädigen. Fünf Minuten ganz ohne Sauerstoff und das Gehirn ist in nahezu allen Fällen tot. Aber bis in Deutschland der Rettungsdienst mit Notarzt eintrifft, dauert es durchschnittlich neun Minuten.

PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN, die Faustformel im Notfall, beherrschen in Deutschland bisher aber nicht viele Bürger. Erst recht nicht aus dem ff. „Das kostet viele meiner Patienten das Leben“, so Dr. Carola Holzner alias Doc Caro. „In Dänemark wurde im Jahr 2005 der Wiederbelebungs-Unterricht gesetzlich festgeschrieben. Die Kinder haben keine Angst zu helfen, tragen das Thema in die Familien und weiter in die Gesellschaft. Es funktioniert!“ Seither hat sich die Überlebensrate bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bei unseren nördlichen Nachbarn verdreifacht.

Wiederbelebungsunterricht für alle Schüler ab der 7. Klasse

Böttiger und Holzner wollen solche Erfolgsgeschichten auch in Deutschland schreiben. So haben Sie das Bündnis „Wir beleben Deutschland wieder“ ins Leben gerufen, ein Zusammenschluss aus zahlreichen Hilfsorganisationen, Verbänden odermedizinischen Fachgesellschaften.

„Rettest du mein Leben?“, fragen die Profis

Mit der Kampagne #ichrettedeinleben platzieren gerade mehr als 40 Blogger und Influenzer das Thema in ihren Communitys. All diese Menschen sind im wahren Leben Arzt, Pflegekraft, Notfallsanitäter oder ehrenamtliche Ersthelfer – sie retten und bewahren täglich Leben. So zeigt das Kampagnenmotiv jeweils auf der einen Seite den erwachsenen, professionellen Helfer und auf der anderen Seite seinen Schüler-Zwilling. „Ich rette dein Leben – Rettest du meins?“, fragt der Profi den Laien.

„Auf diese Frage wollen wir aller Orts ein ganz klares JA hören“, sind sich Böttiger und Holzner einig. „Wir sind fest entschlossen das Thema auf die politische Bühne und damit in alle Schulen zu bringen!“

Zur Petition:

www.ichrettedeinleben.de

Über die Initiative „Wir beleben Deutschland wieder“:

Gegründet im August 2021 vom Deutschen Rat für Wiederbelebung, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Professor Bernd Böttiger, und Notärztin Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, ist die Initiative „Wir beleben Deutschland wieder“ ein Zusammenschluss aus vielen Organisationen und Verbänden, die sich für die Verbesserung der Laienreanimationsquote in Deutschland einsetzen. Mit ihrer Petition an den Deutschen Bundestag möchte die Initiative eine bundesweite Einführung von zwei Stunden Reanimationsunterricht spätestens ab der 7. Klasse jährlich bis zum Ende der Schulzeit erreichen – so können pro Jahr tausende Menschenleben in Deutschland zusätzlich gerettet werden.

Förderer der Kampagne:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK), Deutsche Herzstiftung, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsche Stiftung Wiederbelebung, Helios Klinikum Duisburg, Johanniter Unfallhilfe e.V., Malteser Hilfsdienst e.V., Primeros, Springer Medizin, Verband der privaten Ersten Hilfe Schulen (VpEH)

Unterstützer der Kampagne:

ADAC Luftrettung, ADAC Stiftung, Der Dozent, Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG), First & Safe, Helfende Franken, Helios Kliniken, Herzsicherheit-Schulen-NRW, iSimulate, littleplan, mefina medical, mindray, Notfall-Medizinisches-Bildungszentrum Vogtland, Region der Lebensretter, Rescor – Akademie für Lebensretter, Uniklinik Köln, 3B Scientific

Über den Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

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